Freiwillige Einkäufe müssen spätestens am letzten Bankarbeitstag im Jahr auf dem 1e-Konto eingehen, damit Sie im aktuellen Steuerjahr zum Abzug gebracht werden können. Spätere Einzahlungen können erst im Folgejahr abgezogen werden.
Freiwillige Einkäufe müssen spätestens am letzten Bankarbeitstag im Jahr auf dem 1e-Konto eingehen, damit Sie im aktuellen Steuerjahr zum Abzug gebracht werden können. Spätere Einzahlungen können erst im Folgejahr abgezogen werden.