Vorbezug um ein oder zwei Jahre möglich

Mit der seit Januar 2024 in Kraft getretenen Reform “AHV 21” steigt nun das gesetzliche Referenzalter auch für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Somit sind Herr und Frau Schweizer beim Referenzalter gleichgestellt.

Auf Wunsch kann die AHV-Rente um bis zu zwei Jahre früher bezogen werden. Das auch dann, wenn man weiterhin erwerbstätig bleibt. Bei Frauen der Übergangsgeneration (1961 – 1969) ist der Vorbezug noch ab 62 Jahren möglich (in der Berechnung nicht berücksichtigt). Der Vorbezug führt allerdings zu einer Kürzung der AHV-Rente um 6.8 % pro Jahr.

Minimale AHV-Rente
(pro Monat)
Maximale AHV-Rente
(pro Monat)
CHF 1’225CHF 2’450
Vorbezug um 1 JahrCHF 1’141 (-84)CHF 2’283 (-167)
Vorbezug um 2 JahreCHF 1’058 (-167)CHF 2’116 (-334)
Vorbezug: Reduktion der AHV-Rente um 6.8 % pro Jahr

Ab 1. Januar 2024 kann nun auch ein Teil der Rente vorbezogen werden (zwischen 20 und 80 %). Zudem ist es möglich, diesen Anteil einmal (1 x) zu erhöhen.

Lohnt sich ein Vorbezug?

Von der restlichen Lebenserwartung abhängig

Ein Vorbezug der AHV lohnt sich in der Regel nicht. Am Anfang steht zwar mehr Geld zur Verfügung. Der Vorteil verfliegt aber rasch. Bereits mit 78 Jahren hätte man mehr Geld von der AHV bekommen, wenn man auf den Vorbezug verzichtet.

Die durchschnittliche restliche Lebenserwartung im Zeitpunkt des vorzeitigen Bezugs liegt verglichen damit sowohl beim Mann als auch bei der Frau deutlich darüber (Quelle: BfS):

  • Restlebenserwartung Mann ca. 84 Jahre
  • Restlebenserwartung Frau ca. 87 Jahre

Wichtig: Mit der Reform AHV 21, die ab 1. Januar 2024 in Kraft tritt, gibt es eine Sonderbehandlung von tiefen Einkommen. Wenn das durchschnittliche Jahreseinkommen tiefer ist, als die vierfache minimale jährliche AHV-Rente, dann wird die Rente bei einem Vorbezug weniger stark gekürzt (40 % weniger Kürzung). Für diese Einkommenskategorie ist ein Vorbezug deshalb deutlich attraktiver.

So haben wir gerechnet

Wir sind von einer Maximalrente ausgegangen und haben diese auf ein Jahr hochgerecht. Das ergibt folgende jährlichen Rentenzahlungen (2024):

  • Jährliche Maximalrente ohne Vorbezug: 29’400 Franken
  • Jährliche Maximalrente mit 1 Jahr Vorbezug: 27’396 Franken
  • Jährliche Maximalrente mit 2 Jahren Vorbezug: 25’392 Franken

Die Renten haben wir ohne Zinsen aufsummiert. So sieht man, dass beim Mann erstmals mit 78 Jahren die Renteneinnahmen ohne Vorbezug diejenigen mit Vorbezug übertreffen.

AlterOhne Vorbezug1 Jahr Vorbezug2 Jahre Vorbezug
6325'392
6427'39650'784
6529'40054'79276'176
6658'80082'188101'568
6788'200109'584126'960
68117'600136'980152'352
69147'000164'376177'744
70176'400191'772203'136
71205'800219'168228'528
72235'200246'564253'920
73264'600273'960279'312
74294'000301'356304'704
75323'400328'752330'096
76352'800356'148355'488
77382'200383'544380'880
78411'600410'940406'272
79441'000438'336431'664
80470'400465'732457'056
81499'800493'128482'448
82529'200520'524507'840
83558'600547'920533'232
84588'000575'316558'624
85617'400602'712584'016
86646'800630'108609'408
87676'200657'504634'800
88705'600684'900660'192
89735'000712'296685'584
90764'400739'692710'976
91793'800767'088736'368
92823'200794'484761'760
93852'600821'880787'152
94882'000849'276812'544
95911'400876'672837'936
96940'800904'068863'328
97970'200931'464888'720
98999'600958'860914'112
991'029'000986'256939'504
1001'058'4001'013'652964'896

AHV-Beitragspflicht bleibt bestehen

Während der Zeit, wo man die Rente vorbezieht, muss man weiterhin AHV-Beiträge bezahlen.

  • Wenn man nicht mehr erwerbstätig ist, muss man den AHV-Beitrag für Nichterwerbstätige bezahlen. Er beträgt mindestens 514 Franken für Alleinstehende und das Doppelte für Verheiratete.
  • Wenn man erwerbstätig bleibt, muss man die ordentlichen AHV-Beiträge bis zum gesetzlichen Referenzalter leisten. Ab 65 Jahren gelten dank der Reform «AHV 21» neue Bestimmungen der Freibeträge.

Die AHV-Rente wird mit Erreichen des gesetzlichen Referenzalters neu berechnet. Wenn man den Mindestbetrag nicht einzahlt, kann das zu einer Beitragslücke führen und zu einer vermeidbaren Reduktion der AHV-Rente.

Einfluss auf andere Renten

Der Vorbezug kann einen Einfluss haben auf andere Renten. Wenn Sie denken, dass sie davon betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich die Situation bei der AHV-Ausgleichskasse erklären zu lassen.

Kinderrente

Für Kinder unter 18 Jahren oder in Ausbildung bis 25 Jahren haben rentenberechtigte Personen Recht auf eine Kinderrente. Diese Kinderrente wird während der Zeit des Vorbezugs nicht ausgerichtet, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Pensionierung.

IV- und Hinterlassenenrente

Der Anspruch auf eine IV- oder Hinterlassenenrente erlischt mit dem Vorbezug der AHV-Rente.

Witwen-, Witwer- und Waisenrenten

Sollten die erwähnten Hinterlassenenrenten die AHV-Altersrente ablösen, werden die Hinterlassenenrenten um denselben Betrag gekürzt.

Anmeldung erforderlich

Der Vorbezug der AHV-Rente muss angemeldet werden. Im Online-Formular zur Anmeldung einer Altersrente können Sie die Frage «Wollen Sie die Altersrente vorbeziehen?» im Kapitel «8. Flexibles Rentenalter» mit «Ja» oder Nein» beantworten.

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