Chat with us, powered by LiveChat

Gemeinschaftsportfolio bei finpension: Infos und Anleitung

Bei finpension Invest können Sie ab sofort zu zweit ein Portfolio führen. In diesem Artikel erklären wir, was das Gemeinschaftsdepot ausmacht und für wen es geeignet ist. Zudem zeigen wir Schritt für Schritt, wie die Eröffnung funktioniert.

Inhalt

Was ist ein Gemeinschaftsportfolio?

Mit einem Gemeinschaftsportfolio bei finpension können zwei Personen gemeinsam Geld anlegen. Beide Personen sind bei uns als Inhaber:innen des gemeinsamen Portfolios hinterlegt.

nach oben

Wer kann das Gemeinschaftsportfolio bei finpension eröffnen?

Alle können ein Gemeinschaftsportfolio eröffnen, solange beide Personen die regulären Bedingungen von finpension Invest erfüllen.

Ein Gemeinschaftsportfolio eröffnen darf, wer:

  • in der Schweiz wohnt
  • 18 Jahre alt ist
  • nur in der Schweiz uneingeschränkt steuerpflichtig ist
  • keine US-Person ist

Ein Gemeinschaftsportfolio ist nur zu zweit möglich. Drei oder mehr Personen können kein gemeinsames Portfolio eröffnen.

nach oben

Wie funktioniert das Gemeinschaftsportfolio bei finpension?

Sobald das Gemeinschaftsportfolio von uns bestätigt wurde, können beide Parteien:

  • auf das Portfolio einzahlen
  • Strategieänderungen vornehmen
  • das Rebalancing aus- bzw. wieder einschalten
  • das Gemeinschaftsportfolio auszahlen und schliessen lassen

Vorgängig braucht es keine Bestätigung der anderen Partei. Beide können die oben genannten Aktionen völlig unabhängig voneinander ausführen.

Detailliertere Informationen erhalten Sie in den Bedingungen zum Gemeinschaftsportfolio.

Wie kann ich das gemeinsame Portfolio schliessen?

Beide Personen können die vollständige Auszahlung des gemeinsamen Portfolios veranlassen. Die Auszahlung ist nur möglich auf ein Konto, von dem bereits Einzahlungen auf ein Portfolio von «Vermögen anlegen» eingegangen sind.  Es ist auch möglich, die Gelder vollständig in ein anderes, persönliches Portfolio bei «Vermögen anlegen» oder der Säule 3a zu transferieren.

Wenn Sie das gemeinsame Portfolio schliessen möchten, können Sie folgendermassen vorgehen:

  • Klicken Sie auf die drei Punkte oben rechts bei Ihrem Gemeinschaftsportfolio.
  • Wählen Sie «Zahlung erfassen» aus.
  • Klicken Sie auf «Einmalige Auszahlung» und wählen Sie das Konto, auf das Sie die Auszahlung vornehmen möchten.
  • Danach haben Sie die Möglichkeit, das Portfolio zu schliessen oder es für weitere Einzahlungen offen zu lassen.

nach oben

Welche Vorteile und Risiken birgt ein Gemeinschaftsdepot?

Ein Gemeinschaftsdepot bietet einen praktischen Vorteil: Beim Tod einer der beiden Personen bleibt der Zugriff für die andere Person bestehen. Das kann helfen, finanzielle Engpässe in einer Übergangsphase zu überbrücken.

Ein weiterer Vorteil ist, dass man mit einem Gemeinschaftsdepot gemeinsam auf ein Anlageziel hinsparen kann. Das kann das Gemeinschaftsgefühl fördern.

Ein Gemeinschaftsdepot setzt aber gegenseitiges Vertrauen voraus. Denn beide Personen haben jederzeit vollen Zugriff auf das Portfolio. Eine Person kann also auch ohne Rücksprache Geld beziehen. Vor allem bei unverheirateten Personen ist es sinnvoll, die gemeinsame Verwaltung im Voraus klar abzustimmen.

nach oben

Wie gebe ich das Gemeinschaftsportfolio in den Steuern an?

Für die Gemeinschaftsportfolios erhalten beide Personen je einen elektronischen Steuerauszug im Dokumentenbereich. Nach dem Hochladen in die Steuererklärung kann jede Person ihren individuellen Anteil deklarieren. Für alle normalen Portfolios stellen wir einen separaten E-Steuerauszug bereit.

nach oben

Für wen ist ein Gemeinschaftsdepot sinnvoll?

Ein Gemeinschaftsdepot ist insbesondere für Ehepaare und Personen in einer eingetragenen Partnerschaft sinnvoll. Denn auf ein Gemeinschaftsportfolio können Sie von einem Und-/Oder-Konto einzahlen und die Liquidität des Partners ist jederzeit sichergestellt.

nach oben

Wie können wir ein Gemeinschaftsportfolio eröffnen?

Ein Gemeinschaftsportfolio lässt sich in zwei Schritten einrichten. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

1. Schritt: Registrierung und Eröffnung

Beide Personen müssen sich einzeln in der finpension-App registrieren und das Produkt «Vermögen anlegen» eröffnen. Dabei entsteht für jede Person automatisch ein persönliches Portfolio mit alleinigem Zugriff.

Danach müssen beide Personen die ID-Prüfung abschliessen. Die ID-Prüfung ist in der Regel innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen.

Wichtig: Starten Sie mit dem zweiten Schritt erst, wenn die Ausweis- und Adressprüfung beider Personen abgeschlossen ist.

2. Schritt: Umwandlung in ein Gemeinschaftsportfolio

Sobald die Ausweis- und Adressprüfung abgeschlossen sind, kann eine Person die andere einladen, gemeinsam ein Portfolio zu führen. Das Vorgehen hängt davon ab, ob Sie ein gemeinsames Und/Oder-Konto haben. Die Einladung können Sie jederzeit zurückziehen.

Vorgehen mit einem gemeinsamen Bankkonto (Und/Oder-Konto):

  1. Öffnen Sie in der App oder Web-App das Portfolio, das Sie umwandeln möchten. Klicken Sie auf die drei Punkte und wählen Sie «Gemeinschaftsportfolio».
  2. Klicken Sie auf «Umwandlung starten» und geben Sie die Mobiltelefonnummer und das Geburtsdatum der zweiten Person ein.
  3. Die eingeladene Person sieht die Einladung direkt im Dashboard von «Vermögen anlegen» und kann sie dort annehmen oder ablehnen.
  4. Machen Sie von Ihrem gemeinsamen Bankkonto eine erste Einzahlung auf das Gemeinschaftsportfolio. Damit ist die Identifikation von Ihnen und der zweiten Person abgeschlossen.

Wenn kein gemeinsames Konto vorhanden ist:

Die Schritte 1 bis 3 sind identisch wie oben beschrieben. Beim vierten Schritt gibt es einen Unterschied: Damit das Portfolio in ein Gemeinschaftsportfolio umgewandelt werden kann, müssen beide Personen mindestens 1 CHF auf ihr persönliches Portfolio eingezahlt haben. Nur so gilt die Identifikation als vollständig abgeschlossen.

nach oben

Invest