Bei der angebotenen Dienstleistung handelt es sich rechtlich gesehen um eine Vermögensverwaltung nach Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Dabei erteilen Sie finpension eine Vollmacht, das von Ihnen zu finpension transferierte Vermögen entsprechend Ihren Vorstellungen in Wertschriften anzulegen und zu verwalten. Weitere Informationen über die Wesensmerkmale und Funktionsweise der Vermögensverwaltung durch finpension können Sie dem Muster-Vermögensverwaltungsauftrag entnehmen.
Wie bezeichnet man die Dienstleistung, die finpension erbringt?
Vermögen anlegen