Die Entschädigung an finpension setzt sich zusammen aus einer Gebühr von 0.30 % für die allgemeine Depotführung und einer Gebühr von 0.09 % für die Vermögensverwaltung.

Diese Aufteilung vereinfacht Ihnen später den Abzug der Verwaltungskosten in der Steuererklärung. Die Depotgebühr können Sie vollumfänglich dem steuerbaren Einkommen abziehen.