Ja, die Depotgebühr von 0.30 % können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Gebühr für die Vermögensverwaltung von 0.09 % können hingegen in der Regel nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Kann ich die Gebühren von finpension von den Steuern abziehen?
Vermögen anlegen