Jeweils am Handelstag wird geschaut, ob Ihr Portfolio einem Rebalancing unterzogen werden muss. Als Handelstag gilt der zweite Bankarbeitstag der Woche. Die Handelsfrequenz ist wöchentlich.

Ausnahme «Private Markets»: Die Zeichnung von Anteilen der Privatmarkt-Fonds ist lediglich einmal im Monat möglich. Vor Ablauf der Zeichnungsfrist erfolgt deshalb nochmals ein ausserordentliches Rebalancing für Portfolios, die eine Privatmarkt-Strategie gewählt haben.