Grundsätzlich können Sie nicht nur einen Teil eines Vorsorge-Portfolios beziehen, sondern müssen sich immer das gesamte Portfolio auszahlen lassen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme, nämlich der Bezug für Wohneigentum. Für selbstgenutztes Wohneigentum können Sie auch nur einen Teil eines Vorsorgeportfolios beziehen.