Für Freizügigkeitsleistungen gibt es keine Steuerbescheinigung. Das Vorsorgeguthaben muss in der Schweiz nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Für Freizügigkeitsleistungen gibt es keine Steuerbescheinigung. Das Vorsorgeguthaben muss in der Schweiz nicht in der Steuererklärung angegeben werden.