Wenn Sie erst Ende Jahr einzahlen, müssen Sie sicherstellen, dass die Einzahlung noch im selben Jahr auf Ihr 3a-Konto gutgeschrieben wird. Wenn das Geld erst Anfang Jahr bei Ihrem 3a-Anbieter eintrifft, haben Sie unter Umständen ein Problem. Denn der 3a-Anbieter darf 3a-Einzahlungen, die zu spät instruiert wurden, nicht auf das alte Jahr zurückbuchen. Und nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a sind (noch) nicht möglich.

Massgebend für die korrekte Zuweisung zum alten oder neuen Jahr ist das Valutadatum der Zahlung. Sowohl für die Belastung auf Ihrem Konto als auch für die Gutschrift bei Ihrer 3a-Vorsorgestiftung wird dasselbe Valutadatum verwendet. Wenn dieses Datum im neuen Jahr liegt, ist der Fall klar. Dann wurde die Zahlung zu spät ausgeführt.

Es kann aber sein, dass das Valutadatum im alten Jahr liegt, die Gutschrift (Buchungsdatum) aber erst im neuen Jahr erfolgte. In diesem Fall können Sie hoffen, dass eine Berücksichtigung fürs alte Jahr noch möglich ist. Wir können aber nicht für andere 3a-Stiftungen sprechen, weshalb Sie sich am besten direkt bei Ihrem 3a-Anbieter erkundigen.

Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie etwas Reserve einplanen oder bereits vor Weihnachten einzahlen. So können Sie auch noch reagieren, wenn ein Fehler passiert ist und die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, das Ziel nicht erreicht.

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