Sie können pro Stiftung bis zu fünf Portfolios eröffnen (finpension 3a Vorsorgestiftung, finpension Freizügigkeitsstiftung, finpension Freizügigkeitsstiftung II). Die finpension 1e Sammelstiftung kann im Gegensatz dazu aus gesetzlichen Gründen immer nur ein Portfolio pro versicherte Person anbieten.
In der Anlagelösung fürs freie, nicht in der Vorsorge gebundene Vermögen, können Sie sogar bis zu 10 Portfolios eröffnen.