Alternativ zu einem Vorbezug bietet sich an, Vorsorgegelder «nur» zu verpfänden. Verpfändete Vorsorgegelder werden wie Eigenmittel behandelt. Mit der Verpfändung kann die Bank bis zu 90 Prozent des Belehnungswertes finanzieren und nicht nur 80 Prozent wie sonst üblich.

VorbezugVerpfändung
KontoguthabenCHF 100’000CHF 100’000
Vorbezug PK / 3aCHF 100’000
Total BarmittelCHF 200’000CHF 100’000
VorbezugVerpfändung
1. Hypothek (65 %)CHF 650’000CHF 650’000
2. Hypothek (15 %)CHF 150’000CHF 150’000
Zusatzhypothek (10 %)CHF 100’000
BarmittelCHF 200’000CHF 100’000
Kaufpreis*CHF 1’000’000CHF 1’000’000
*Annahme: Belehnungswert entspricht dem Kaufpreis

Die Zusatzhypothek muss wie die zweite Hypothek innerhalb von 15 Jahren amortisiert werden.

Natürlich kommt eine Verpfändung nur in Frage, wenn die Tragbarkeit gegeben ist.

Die Bank kann auf die verpfändeten Vorsorgegelder zugreifen, wenn die Hypothek nicht mehr «bedient» werden kann, d. h. wenn Zinsen und / oder Amortisationen nicht mehr geleistet werden können. So kann sich die Bank vor einem möglichen Verlust schützen.

Vor- und Nachteile einer Verpfändung

Die Verpfändung hat viele Vorteile gegenüber einem Vorbezug:

  • PK und 3a: Die Verpfändung hat gegenüber dem Bezug den Vorteil, dass (noch) keine Kapitalbezugssteuer bezahlt werden muss. Die Steuer kann somit auf später aufgeschoben werden. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass ein Vorbezug auch als Instrument für den gestaffelten Bezug eingesetzt werden kann, der dazu dienen kann, die Progression der Kapitalbezugssteuer zu reduzieren.
  • PK: Bei einer Verpfändung sind weiterhin Einkäufe in die Pensionskasse möglich. Nach einem Vorbezug der Pensionskasse sind steuerbegünstige Einkäufe erst wieder möglich, nachdem Vorbezüge vollständig zurückbezahlt wurden. Allenfalls macht es deshalb mehr Sinn, nur die 3. Säule zu beziehen und die Pensionskasse zu verpfänden.
  • PK: Weiter kann ein Vorbezug die versicherten Leistungen bei Invalidität und im Todesfall reduzieren. Eine Verpfändung hat keinen Einfluss auf die Risikodeckung der Pensionskasse.
  • PK und 3a: Die Abwicklung einer Verpfändung ist oft günstiger als die Abwicklung eines Vorbezugs. In der Regel verrechnen Vorsorgestiftungen deutlich höhere Gebühren für einen Vorbezug (PK/FZ bis 500 Franken / 3a bis 300 Franken).

Doch es gibt auch Nachteile:

  • PK und 3a: Weil die Hypothek höher ist, bezahlen Sie mehr Hypothekarzinsen.

Wie bei der indirekten Amortisation sollten Sie prüfen, ob die Verpfändung wirklich in Ihrem Interesse ist, oder doch eher im Interesse der Bank. Denn für die Bank ist eine Verpfändung interessant. Sie verdient mehr an der Hypothek, weil sie Ihnen mehr Zinsen belasten kann.

Zinsvergleich kann sich lohnen

Zusätzlich zur persönlichen Beurteilung der Vor- und Nachteile sollte man schauen, wie viel Zins man auf den Vorsorgegeldern generiert. Es ist nämlich möglich, dass man mit der Vorsorge mehr Geld erwirtschaftet, als man als Zins für die Zusatzhypothek bezahlen muss.

Vergleich Pensionskasse vs. Hypozins

Wenn Sie in einer Pensionskasse sind, die gute Anlageerträge erwirtschaftet und deshalb das Altersguthaben hoch verzinsen kann, lohnt sich eine Verpfändung eher. Schauen Sie auf dem Vorsorgeausweis nach, wie hoch das Altersguthaben verzinst wird.

Verzinsung Altersguthaben Pensionskasse?2.5 %
Zins Zusatzhypothek?–1.2 %
Vorteil Verpfändung pro Jahr+1.3 %

Vergleich 3a-Konto vs. Hypozins

Wenn Sie das Vorsorgegeld auf einem 3a-Konto haben, lohnt sich eine Verpfändung weniger. Sie bezahlen vermutlich mehr Zins für die Hypothek als Sie auf dem 3a-Konto erhalten.

Verzinsung 3a-Konto?0.1 %
Zins Zusatzhypothek?–1.2 %
Nachteil Verpfändung pro Jahr–1.1 %

Vergleich 3a-Fonds vs. Hypozins

Ob sich eine Verpfändung von 3a-Geldern, die in Wertschriften investiert sind, lohnt, kann man nicht so einfach beantworten. Es hängt von Ihren Erwartungen ab, wie viel Rendite Sie langfristig mit der Säule 3a erwirtschaften können und ob Sie bereit sind, die Wertschwankungsrisiken zu tragen. Sollte der Wert der verpfändeten 3a-Guthaben unter den Pfändungswert fallen, kann die Bank zusätzliche Deckungen einfordern.

Erwartete langfristige Performance 3a-Wertschriften-Lösung?3.0 %
Zins Zusatzhypothek?–1.2 %
Vorteil Verpfändung pro Jahr+1.8 %

Verpfändung kann Tragbarkeit verbessern

Die Verpfändung von Vorsorgegelder sollte die Tragbarkeit verbessern. Weil die Banken aber relativ frei sind zu definieren, wie sie die Tragbarkeit berechnen, muss die Verpfändung zu keiner Verbesserung führen.

Die Regulierung hält sich diesbezüglich nur sehr allgemein: “Die Tragbarkeit muss langfristig gegeben sein und hat daher auf nachhaltigen Einnahmen und Ausgaben zu beruhen.

Die Bank bestimmt einerseits, welche Einnahmen sie berücksichtigt. Andererseits definiert sie, wie sie die Ausgaben berechnet. Die Bank legt also fest, wie hoch der kalkulatorische Hypothekarzins ist, den sie zur Berechnung der Zinskosten verwendet.

Die Bank hat also die Möglichkeit zu unterscheiden zwischen:

  • dem Teil der Hypothek mit zusätzlicher Deckung in Form einer Verpfändung und
  • dem Teil der Hypothek ohne zusätzliche Deckung in Form einer Verpfändung.

Eine solche Unterscheidung wäre nämlich nichts als logisch. Doch um das zu verstehen, müssen wir nochmals einen Schritt zurückgehen.

Die Banken setzen den Hypothekarzins, mit welchem sie die theoretischen Zinskosten für die Tragbarkeit berechnen, konservativ fest. Die Zinskosten müssen auch dann tragbar sein, wenn die effektiven Zinsen deutlich steigen, so ihre Argumentation.

Dieser Logik folgend müsste der kalkulatorische Zinssatz für die Zusatzhypothek tiefer sein. Denn auf diesem Teil der Hypothek besteht ja grundsätzlich gar kein Zinsänderungsrisiko. Wenn die Zinsen stark ansteigen würden, könnte man die verpfändeten Vorsorgegelder beziehen und die Hypothek amortisieren.

Grundsätzlich sollte also die Verpfändung von Vorsorgegeldern der 2. und 3. Säule dazu führen, dass die Tragbarkeit verbessert wird. Ob und wie die Bank das tiefere Zinsänderungsrisiko bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen berücksichtigt, ist allerdings der Bank überlassen.

Bedingungen für eine Verpfändung

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Verpfändung von Vorsorgegeldern möglich ist:

  • Nur für Hypotheken, die auf selbstbewohntem Wohneigentum lasten bzw. lasten werden (nicht für Zweitwohnsitze).
  • Wenn beide Ehepartner am Eigentum beteiligt sind, können beide ihre Vorsorge verpfänden.
  • Nur mit schriftlicher Zustimmung des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Partners.

Auch zugunsten von Hypotheken auf Wohneigentum im Ausland können Vorsorgegelder verpfändet werden, sofern es sich dabei um den Hauptwohnsitz handelt.

Deadline einer Verpfändung

Eine Verpfändung von PK-Geldern ist grundsätzlich nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich. Diese Deadline gilt grundsätzlich auch für die Säule 3a.

Maximalbetrag für Pensionskassengelder ab 50 Jahren

Ab dem 50. Geburtstag darf man maximal die Hälfte des aktuellen Altersguthabens verpfänden oder das, was mit 50 zur Verfügung stand. Falls das aktuelle Guthaben mehr als doppelt so hoch ist, wie das Guthaben mit 50, dann kann man mehr verpfänden als mit 50, sonst nicht.

Maximalbetrag ab 50 Jahren bei einem Vorbezug aus der Pensionskasse für Wohneigentum
Maximalbetrag für einen Verpfändung ab 50

Einschränkungen, die nicht gelten

Was man vom WEF-Vorbezug von PK-Geldern kennt, gilt nicht automatisch bei der Verpfändung, so zum Beispiel:

  • Es gibt keinen Mindestbetrag von 20’000 Franken pro Verpfändung.
  • Eine Verpfändung ist nicht nur alle fünf Jahre möglich.

Frühzeitig bei der Pensionskasse anfragen

Sollten Verpfändungen die Liquidität der Pensionskasse in Frage stellen, so kann die Pensionskasse solche Gesuche aufschieben. Es lohnt sich deshalb, möglichst frühzeitig nachzufragen, wie es um die Möglichkeiten einer Verpfändung steht.