Freizügigkeitskonto übertragen: Anbieter wechseln leicht gemacht
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in wenigen Minuten ein Freizügigkeitskonto zu finpension übertragen. Mit der Freizügigkeitsstiftung von finpension geht das Wechseln und Eröffnen eines Freizügigkeitskontos ganz einfach.
Inhaltsverzeichnis
1. Bei der finpension Freizügigkeitsstiftung registrieren
Um ein Freizügigkeitskonto zu finpension zu wechseln, müssen Sie sich als Erstes bei finpension registrieren. Sie können sich auf zwei Arten bei uns registrieren:
- Entweder über die finpension-App auf Ihrem Smartphone,
- oder über die Web-App auf Ihrem Browser.
Tipp: Beim Austritt aus der Pensionskasse können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen auszahlen lassen (sogenanntes Splitting). Dies bringt gewisse Vorteile mit sich. Das PK-Splitting ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie aus der Pensionskasse austreten. Später, etwa wenn das Geld auf einem Freizügigkeitskonto liegt, kann es nicht mehr aufgeteilt werden (Ausnahme: WEF-Vorbezug). Es kann zwar weiterhin zu einem anderen Anbieter transferiert werden, aber immer nur in Form des gesamten Guthabens.
Möchten Sie vom PK-Splitting Gebrauch machen? Dann klicken Sie nach der Registrierung bei der ersten Freizügigkeitsstiftung auf + Produkt hinzufügen und wählen Sie Freizügigkeitsstiftung II. Danach haben Sie zwei Wertschriftenkonten eröffnet, je eines bei der finpension Freizügigkeitsstiftung und eines bei der finpension Freizügigkeitsstiftung II.
2. Freizügigkeitskonto übertragen per Transferformular
Haben Sie sich registriert? Dann senden wir Ihnen automatisch ein Transferformular per E-Mail zu. Als Alternative können Sie das Formular auch in der App herunterladen. Dazu müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Loggen Sie sich in die App ein.
- Klicken Sie auf dem Dashboard auf das Produkt «Freizügigkeitsstiftung» oder gegebenenfalls «Freizügigkeitsstiftung II», über welches Sie im Tipp weiter oben gelesen haben.
- Nun befinden Sie sich auf dem Portfolio. Dort sehen Sie den Button «TRANSFER». Klicken Sie auf diesen Button und schon sind Sie auf der Seite, wo Sie das Transferformular herunterladen können.
Drucken Sie das Formular nun aus. Falls Sie keinen Drucker haben, oder die Tinte ausgegangen ist, schicken wir Ihnen das Transferformular gerne auch per Post zu. Füllen Sie die unten hervorgehobenen Passagen aus und unterschreiben Sie das Formular. Jetzt müssen Sie das Formular nur noch an Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse oder Freizügigkeitsstiftung) schicken und dem Wechsel steht nichts mehr im Weg.
Leider ist es nach wie vor nicht möglich, Vorsorge-Gelder komplett digital zu transferieren. Das liegt nicht an uns, sondern an den anderen Stiftungen und Pensionskassen, die physische und im Original unterschriebene Belege verlangen, um Vorsorgekonten zu saldieren und zu einem anderen Anbieter zu transferieren.
Sobald wir einen Geldeingang von Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung oder Freizügigkeitsstiftung verzeichnen, werden wir diesen auf Ihrem Portfolio gutschreiben und Sie per E-Mail darüber informieren.
Transferformular per Post – der Zusatzservice von finpension
Damit wir Ihnen den Transfer Ihrer Freizügigkeitsleistung so einfach wie möglich machen können, schicken wir Ihnen das Transferformular auf Wunsch auch gerne per Post zu. Zudem erhalten Sie von uns ein vorfrankiertes Couvert, damit Sie das Transferformular ganz bequem an Ihre bisherige Freizügigkeitseinrichtung weiterleiten können.
3. Wir benachrichtigen Sie, sobald das Geld angekommen ist
Sobald das transferierte Guthaben bei uns eingegangen ist, schreiben wir es Ihrem Freizügigkeits-Portfolio gut. Zudem werden wir Sie umgehend per E-Mail benachrichtigen.
Dauert der Transfer länger als Sie erwartet haben? Fragen Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter nach. Manchmal gibt es Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen. Oder es dauert aus anderen Gründen länger.
Über finpension
finpension ist für ihre günstige Anlagelösung von Freizügigkeitsleistungen bekannt. Mit einer pauschalen Gebühr von lediglich 0.49 %, die auch die Fondskosten (TER) beinhaltet, können Sie bei finpension Ihre Freizügigkeitsleistung in Wertschriften investieren:
Seit 1. Oktober 2024 bietet finpension zudem auch ein Freizügigkeitskonto mit 100 % Cash an: