BVG-Obligatorium
Obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert werden müssen Lohnbestandteile zwischen der Eintrittsschwelle von 22’050 und dem oberen Grenzbetrag von 88’200 Franken. Der minimal versicherte Lohn beträgt 3’675 Franken, sobald die Eintrittsschwelle von 22’050 Franken erreicht wird und bis zu einem Lohn von 29’400 Franken.
Die Sparbeiträge, die Verzinsung des Altersguthabens (BVG-Mindestzins) und der Umwandlungssatz sind fürs Obligatorium als Minimalvorschriften zu verstehen.