Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung

Die Abstimmung zur Reform der Altersvorsorge 2020 bewegte. Viel wurde geschrieben, diskutiert, debattiert und gestritten. Die Abstimmung ist entschieden. Abhaken und vorwärts schauen. Bin ich enttäuscht? Nein. Eine mehrheitsfähige Reform braucht eine klare Trennung der 1. und 2. Säule.

Umverteilung höher als ausgewiesen

Grundlegende Änderungen braucht es vor allem in der beruflichen Vorsorge (BVG). Mit individuellem Sparen für das Alter hat die berufliche Vorsorge nur noch beschränkt zu tun. Längst ist auch das BVG-System aufgrund der starren gesetzlichen Vorgaben zu einem eigentlich systemwidrigen Umlage- oder Umverteilungssystem mutiert. In der Abstimmung quantifiziert der Bundesrat die Umverteilung auf CHF 1.3 Milliarden pro Jahr. Die Umverteilung betrug 2016 alleine bei der AXA Winterthur CHF 811 Mio. Wenn ich eine handvoll weitere Betriebsrechnungen von Pensionskassen studiere, komme ich kumuliert bereits auf einen höheren Betrag. Die wirkliche Umverteilung dürfte im Bereich von CHF 7 bis 8 Milliarden zu liegen kommen. Auch Thomas Gerber, Leiter Leben der Axa Winterthur, schätzt die jährliche Umverteilung auf rund CHF 7 Milliarden. Mit den Zahlen hat man es von offizieller Seite scheinbar nicht allzu genau genommen. Kommt mir irgendwie bekannt vor (Stichwort «Rüge Finanzkontrolle»).

Bei CHF 8 Milliarden beträgt die Umverteilung pro Beitragszahler durchschnittlich gegen CHF 2‘000 pro Jahr. Personen mit einer Affinität zur Statistik können die Effekte abschätzen. Junge trifft es ganz hart: Aus der Minderverzinsung resultiert im Alter eine deutlich tiefere Altersleistung. Gutverdienende tragen einen grossen Teil der Umverteilungslast.

Die berufliche Vorsorge braucht mehr Flexibilität

Wir alle möchten eine möglichst hohe Rente. Die Lebenserwartung steigt, das Tiefzinsumfeld dauert an. Die Renten sind dieser Realität anzupassen. Der Umwandlungssatz im BVG-Obligatorium von 6.8% ist realitätsfremd und unverantwortlich gegenüber jüngeren Beitragszahlern. Der Umwandlungssatz müsste aufgrund der Restlebenserwartung angesetzt werden und eine positive Rendite auf dem Kapital als „Zustupf“ zur Rente ausbezahlt werden. Das Risiko einer massiven Unterdeckung auf jüngere Beitragszahler zu überwälzen, widerspricht der sonst weitsichtigen und konservativen Budget- und Finanzpolitik in der Schweiz. Es braucht beidseitig mehr Flexibilität, um auch bei einem guten Renditeverlauf höhere Renten auszahlen zu können.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung eines Rentenabbaus fand in den letzten 10 Jahren ein signifikanter Leistungsausbau im BVG-Obligatorium statt. Seit der Finanzkrise 2008 sind die durchschnittlichen Preise und damit die Lebenshaltungskosten leicht gesunken (negative Teuerung). Gleichzeitig ist die durchschnittliche Lebenserwartung gestiegen. In Kombination führte dies real zu deutlich höheren Rentenleistungen. Eine differenzierte Betrachtung der Nominal- und Realverzinsung ist Voraussetzung für eine Diskussion über die Höhe von Rentenleistungen.

Neue Ansätze sind gefragt

Es sind neue Ansätze gefragt. Überregulierung schadet. Ältere Arbeitssuchende klagen, aufgrund hoher Sozialleistungskosten auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt zu sein. Weshalb betragen die Sparbeiträge gemäss BVG für ein 34-jährigen nur 7% und für einen 55-jährigen 18%? Der Zinseffekt spielt bei langem Anlagehorizont nicht nur eine wichtige, sondern entscheidende Rolle. Diesem Umstand trägt das aktuelle Modell in keiner Art und Weise Rechnung. Vereinfachen heisst mein Ansatz: Ein einheitlicher Sparbeitrag von 10% ab Alter 18 für alle im BVG. Die überschaubaren Mehrkosten für jüngere Arbeitnehmer sind in jedem Fall tragbar, die Entlastung bei älteren Arbeitnehmern gross. Eine Modellrechnung zeigt: Die Summe aller Beiträge während der gesamten Beschäftigungsdauer ist rund 20% tiefer, das Kapital bei Pensionierung aber rund 4% höher (Annahme Startlohn CHF 4‘000 pro Monat mit jährlicher Lohnerhöhung von 1.2%, Renditeannahme 3.5%). Dem Zinseszinseffekt sei Dank.

Eine mehrheitsfähige neue Reformvorlage muss einfach, nachhaltig und vor allem auch fair für die jüngeren Beitragszahler sein. Die Altersreform muss zur Jungenreform werden.