Grundsätzlich kann Guthaben in der Säule 3a frühestens fünf Jahr vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden.
Wann kann die Säule 3a frühestens bezogen werden?
3a Vorsorgestiftung
Grundsätzlich kann Guthaben in der Säule 3a frühestens fünf Jahr vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden.