07.01.2021
Grundsätzlich kann Guthaben in der Säule 3a frühestens fünf Jahr vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden.
Eine vorzeitige Auszahlung von 3a-Guthaben ist in folgenden Fällen möglich: Zur Finanzierung von Wohneigentum . Für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Wenn man auswandert und die Schweiz endgültig verlässt. Beim Bezug einer vollen Invalidenrente und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist.
3a-Guthaben müssen spätestens dann bezogen werden, wenn Sie Ihr ordentliches AHV-Rentenalter erreichen und tatsächlich in Pension gehen. Wenn Sie aber jährlich nachweisen können, dass Sie weiterhin erwerbstätig sind, können Sie Ihre Säule 3a um bis zu fünf Jahre darüber hinaus weiterführen. Während dieser Zeit können Sie weiterhin einzahlen. Frühestens können 3a-Konti fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter aufgelöst …
Eine Auszahlung kann nicht elektronisch instruiert werden. Sie erfolgt immer auf dem Formularweg. Jeder Auszahlungsgrund erfordert unterschiedliche Dokumente, die der Vorsorgenehmer zusätzlich zum Auszahlungsformular einreichen muss. Was generell verlangt wird, ist eine ID-Kopie und die Unterschrift des eingetragenen Partners. Die finpension 3a Vorsorgestiftung ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, eine Beglaubigung der Unterschriften zu verlangen.