Prämienbefreiung
Nach Eintritt eines Invaliditätsfalls infolge Krankheit oder Unfall und nach Ablauf einer bestimmten Wartefrist von beispielsweise 3 Monaten übernimmt die Versicherung oder Pensionskasse die Zahlung der Spar- und Risikobeiträge. Der Versicherte wird von der Prämienlast befreit. Die Vorsorge wird aber trotzdem weitergeführt.
Die Höhe der Prämienbefreiung orientiert sich am Invaliditätsgrad und am Grad der Arbeitsunfähigkeit des versicherten.