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Harte Eigenmittel

Banken finanzieren nicht den gesamten Kaufpreis einer Immobilie durch die Vergabe eines grundpfandgesicherten Kredits (Hypothek), ein Teil muss der Käufer selbst aufbringen (Eigenmittel). Mindestens zehn Prozent dieser Eigenmittel dürfen nicht aus dem Bezug von Pensionskassengeldern der zweiten Säule stammen, sondern müssen aus anderen freien Vermögen (inkl. Säule 3a) kommen. Diesen Anteil nennen die Banken «harte Eigenmittel».

Quelle: Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen (3.1 Eigenmittel)