Beide, sowohl die 2. Säule als auch die 3. Säule, können bezogen werden, wenn die Vorsorge in ein Eigenheim investiert wird. Da liegt der Gedanke nahe, man könnte doch das ganze Vorsorgevermögen beziehen und so die Zinsbelastung der Hypothek auf ein Minimum amortisieren, oder ist das vielleicht doch keine gute Idee? Wir klären auf.
Was für eine Amortisation der Hypothek spricht
- Die Hypothekarzinsen können reduziert werden. Wenn eine zweite Hypothek vorhanden ist, die einen höheren Zins aufweist, als die erste Hypothek, ist die Einsparung grösser.
- Die Einsparung des Hypothekarzinses ist gewiss. Sie ist im Gegensatz zur Rendite bei der Anlage von Vorsorgegeldern in Wertschriften berechenbar (gilt sowohl für die 2. als auch die 3. Säule).
Was gegen eine Amortisation der Hypothek spricht
Contra: Allgemeine Nachteile
- Ein Bezug von Vorsorgegeldern löst die Kapitalbezugssteuer aus. Zudem verlangen die Vorsorgeeinrichtungen Gebühren für vorzeitige Kapitalbezüge von mehreren hundert Franken.
- Die tiefere Zinsbelastung auf der Hypothek führt zu einem höheren steuerbaren Einkommen.
- Die tiefere Hypothekarschuld führt zu einem höheren steuerbaren Vermögen.
- Das Vermögen und die Erträge in der Vorsorge sind steuerfrei. Das heisst, sie müssen in der Steuererklärung nicht deklariert werden und werden demnach auch nicht zum steuerbaren Vermögen und dem steuerbaren Einkommen hinzugezählt. Diese Vorteile gibt man mit einem Bezug der Vorsorgegelder aus der Hand.
- Eine einmal zurückbezahlte Hypothek kann nicht ohne weiteres wieder erhöht werden. Diese Überlegung ist vor allem wichtig hinsichtlich der Pensionierung. Allenfalls braucht man in der Pension das Vorsorgegeld zum Leben und ist froh, nicht die gesamte Hypothek abbezahlt zu haben. Da man im Rentenalter in der Regel ein tieferes Einkommen hat, fällt die Tragbarkeit des Eigenheims schlechter aus, was die Banken zurückhaltend macht bezüglich erneuter Hypothekaraufstockungen.
Contra: Nachteile bezogen auf die 2. Säule
- Ein Bezug von PK-Geldern kann die Risikodeckung bei Tod oder Invalidität beeinträchtigen, muss aber nicht. Klären Sie die Situation mit Ihrer Pensionskasse.
- Im BVG-Obligatorium gibt es eine Mindestverzinsung. Zudem gibt es einen minimalen Rentenumwandlungssatz. Beide sind verhältnismässig hoch und entsprechend attraktiv. Nach einem Vorbezug kann man nicht mehr davon profitieren, zumindest solange man die Gelder nicht wieder zurückbezahlt hat.
- Man kann keine freiwilligen Einkäufe mehr tätigen. Erst, wenn die Vorsorgegelder der 2. Säule vollständig zurückbezahlt sind, kann man wieder freiwillige Einkäufe vornehmen. PS: Freiwillige Einkäufe sind oft interessant, da man diese dem steuerbaren Einkommen abziehen kann.
- Es wird eine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen. Die Immobilie kann nur dann wieder verkauft werden, wenn die Gelder der 2. Säule vollständig zurückbezahlt werden. Der Eintrag und die Löschung im Grundbuch kosten etwas, aber nicht viel.
Contra: Nachteile bezogen auf die 3. Säule
- Mit einer langfristigen Anlage der 3. Säule in Wertschriften besteht die Chance, dass man eine Rendite erzielt, die höher ist als der Hypothekarzins, den man bezahlt.
- Die bezogenen Gelder der 3. Säule können nicht wieder in die Vorsorge eingebracht werden, auch dann nicht, wenn das Eigenheim verkauft wird. Das Vermögen bleibt im Privatvermögen und muss ganz normal versteuert werden.
Fazit
Wer trotz der gewichtigen Nachteilen die Zinsbelastung durch die Hypothek mit der Vorsorge reduzieren möchte, sollte dies primär mit der 3. Säule tun. Die Einsparung der Zinsen ist im Gegensatz zur Rendite bei der Anlage der 3. Säule in Wertschriften auf sicher.
Sekundär kommt das BVG-Überobligatorium in Frage, sofern es überhaupt möglich ist, nur das Überobligatorium zu beziehen (in der Regel ist dies nicht möglich, eine Auszahlung erfolgt anteilmässig).
Weniger zu empfehlen ist ein Vorbezug des BVG-Obligatoriums aufgrund der Mindestverzinsung und des attraktiven Rentenumwandlungssatzes.