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Registrierte Vorsorgeeinrichtung

Als «registriert» wird eine Vorsorgeeinrichtung dann bezeichnet, wenn sie den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge anbietet.

«Nicht registrierte» Vorsorgeeinrichtungen sind nur im überobligatorischen Bereich tätig. Trotzdem unterliegen sie der kantonalen Aufsicht. Wie auch Freizügigkeitsstiftungen werden sie auf der Liste der nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen geführt.