Unterschieden wird zwischen Personen, die einer Pensionskasse (2. Säule) angeschlossen sind und solchen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind.

Für Personen mit Pensionskasse ist die maximale Einzahlung für ein Jahr auf 7'056 Franken beschränkt (2023). Ohne Pensionskasse darf man jährlich bis zu 35'280 Franken in die Säule 3a einzahlen, jedoch Maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens (Bruttoeinkommen abzüglich AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge).

Verpasste Einzahlungen können in späteren Jahren nicht nachgeholt werden.