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Prämienbefreiung

Nach Eintritt eines Invaliditätsfalls infolge Krankheit oder Unfall und nach Ablauf einer bestimmten Wartefrist von beispielsweise 3 Monaten übernimmt die Versicherung oder Pensionskasse die Zahlung der Spar- und Risikobeiträge. Der Versicherte wird von der Prämienlast befreit. Die Vorsorge wird aber trotzdem weitergeführt.

Die Höhe der Prämienbefreiung orientiert sich am Invaliditätsgrad und am Grad der Arbeitsunfähigkeit des versicherten.