Pensionskassenbeiträge
Die Pensionskassenbeiträge werden auf dem koordinierten Lohn berechnet und betragen fürs BVG-Obligatorium:
Vom 1.1. bis 31.12. im Jahr, in welchem Sie den hier aufgeführten Geburtstag feiern: | Sparbeitrag |
25. – 34. | 7 % |
35. – 44. | 10 % |
45. – 54. | 15 % |
55. – 65. | 18 % |
Diese Ansätze sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidengesetz (BVG) geregelt. Sie sind als gesetzliche Minimalvorgaben des Obligatoriums zu verstehen. Höhere Beiträge sind unter Beachtung der Angemessenheitskriterien möglich. Im Überobligatorium (ab 85’320 Franken) gibt es keine gesetzliche Vorgaben zur Beitragshöhe.