Koordinierter Lohn
Der Lohn, der massgebend ist für die Berechnung des Pensionskassenbeitrags, wird um die Vorsorge der 1. Säule (AHV) reduziert. 7/8 der maximalen AHV-Rente, aktuell also 25’725 Franken, werden dem Lohn in Abzug gebracht. Der minimal versicherte bzw. koordinierte Lohn beträgt 3’675 Franken. Er wird für die Berechnung des Pensionskassenbeitrags verwendet, sobald die BVG-Eintrittsschwelle überschritten wird.
Damit es noch etwas verständlicher wird, versuchen wir es auch noch auf anderem Weg darzustellen. In der Summe sollte es verständlich werden.
- Löhne bis zu 22’050: koordinierter Lohn von 0 Franken
- Löhne von 22’050 bis 25’725 Franken: koordinierter Lohn von 3’675 Franken
- Löhne von 25’725 bis 29’400 Franken: koordinierter Lohn von 3’675 Franken
- Löhne über 29’400 Franken: koordinierter Lohn = Lohn abzüglich Koordinationsabzug
Mehr Sinn machen würde es, dass der koordinierte Lohn bereits ab 25’725 Franken sich vom Minimum von 3’675 Franken abheben würde und nicht erst ab 29’400 Franken. So gilt der minimal versicherte Lohn wie zweimal, einmal zwischen 22’050 und 25’725 Franken und das andere Mal zwischen 25’725 und 29’400 Franken. Das ist etwas gewöhnungsbedürftig.