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BVV 2 konform

Es gibt Anbieter von Vorsorgefonds, die ihre Fonds in BVV 2 konforme und nicht BVV 2 konforme Vorsorgefonds unterteilen. Mit den konformen BVV 2 Vorsorgefonds meinen sie Fonds, die weniger als 50 Prozent in Aktien investieren. Als nicht BVV 2 konforme Fonds bezeichnen diese Anbieter Fonds mit einem höheren Aktienanteil.

Die Unterteilung in konform und nicht konform ist verwirrlich, da alle Vorsorgefonds die Vorgaben der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) einhalten müssen. Um Fonds mit einem höheren Aktienanteil anbieten zu können, muss jedoch die Vorsorgeeinrichtung den Nachweis erbringen, dass sie höhere Risiken tragen kann. Dann kann sie von den Erweiterungsmöglichkeiten gemäss Artikel 50 Absatz 4 BVV 2 Gebrauch machen.

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