BVG Maximum (oberer Grenzbetrag)
Das BVG-Maximum wird auch oberer Grenzbetrag genannt. Er legt die obere Grenze im BVG-Obligatorium fest. Sie liegt beim Dreifachen einer maximalen jährlichen AHV-Altersrente. Die maximale jährliche AHV-Rente liegt aktuell bei 29’400 Franken. Der obere Grenzbetrag liegt demnach bei 88’200 Franken.
Zusammen mit dem Koordinationsabzug kann der versicherte Lohn im BVG-Obligatorium ermittelt werden, der mindestens 3’675 Franken beträgt, sobald die Eintrittsschwelle von 22’050 Franken Lohn überschritten wird.