Die Zinswüste hat sich auf die Freizügigkeitskonti ausgebreitet
Egal wie man den Vergleich anstellt, es kommt immer dasselbe raus: Auf Freizügigkeitskonti kriegt man keinen Zins mehr. Bei einer Teuerung von 1.7 Prozent (2023) verliert das Geld jährlich mehr als ein Prozent an Wert. Das ist die schlechte Nachricht.
Die gute Nachricht: Wen diese Situation nicht befriedigt, für den gibt es eine Alternative, die Anlage der Freizügigkeitsgelder in Wertschriften. Dieser Ausweg aus der Zinswüste will aber wohl überlegt sein. Was zu beachten ist, erklären wir in diesem Beitrag.
Splitting der Freizügigkeitsleistung kann sehr vorteilhaft sein
Bevor wir loslegen, ein wichtiger Hinweis: Treten Sie demnächst aus einer Pensionskasse aus, können Sie verlangen, dass Ihre Freizügigkeitsleistung gesplittet wird (Art. 12 Abs. 1 FZV). Sie können Ihre Freizügigkeitsleistung aufteilen und auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen übertragen lassen.
Es gibt mehrere Vorteile die für ein Splitting sprechen:
- Einerseits erhalten Sie dadurch mehr Flexibilität bei der Anlage der Freizügigkeitsgelder. Sie können ein Teil auf ein Freizügigkeitskonto einzahlen, den anderen Teil in Wertschriften investieren.
- Andererseits können Sie allenfalls einer der beiden Töpfe beim Wiedereinkauf in eine neue Pensionskasse stehen lassen. So können Sie den übrigen Topf weiterhin selbstbestimmt anlegen und leiden weniger unter den verbreiteten Umverteilungseffekten im Vorsorgesystem der zweiten Säule.
- Zu guter Letzt können Sie mit mehreren Töpfen Ihre Vorsorgeguthaben gestaffelt beziehen und so zum Teil beträchtlich Steuern sparen.
Wann ist eine Anlage von Freizügigkeitsguthaben sinnvoll?
Nun zurück zum eigentlichen Thema, der Frage, ob für Sie eine Anlage der Freizügigkeitsgelder Sinn macht.
Anlagehorizont
Am wichtigsten dabei ist Ihr Anlagehorizont. Können Sie die Gelder bis zu Ihrer Pensionierung investiert lassen, oder müssen Sie sie bald wieder in eine Pensionskasse einbringen? Je länger Ihre Anlagehorizont ist, umso eher können Sie temporäre Wertverluste wieder wettgemachen. Zwar gibt es auch Anlagemöglichkeiten für kurze Anlagehorizonte, dann empfehlen wir jedoch eine risikoarme Strategie. Ganz um Kursschwankungen herum kommen Sie aber selbst dann nicht, da auch Obligationen Kursschwankungen unterliegen. Im Gegensatz zu den Schwankungen bei Aktien fallen diese aber geringer aus.
Anteil am Gesamtvermögen
Ein weiteres wichtiges Kriterium für Ihren Entscheid, ob Sie Freizügigkeitsgelder in Wertschriften anlegen sollten oder nicht, ist Ihre gesamte Vermögenssituation. Wenn das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto nur einen kleinen Anteil an Ihrem Vermögen ausmacht und Sie sonst eher risikoarm investiert sind, können Sie grundsätzlich mehr Risiko eingehen. Sie laufen nicht Gefahr, in schlechten Börsenlagen einen grossen Teil Ihres Vermögens zu verlieren. Wenn Ihre Freizügigkeitsgelder einen hohen Anteil an Ihrem Vermögen ausmachen und Sie im Falle der Pensionierung darauf angewiesen sind, ist Ihre Risikofähigkeit eingeschränkt. Sie sollten einen langen Anlagehorizont aufweisen oder die Finger von Anlagen lassen und das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen.
Erfahrungen mit Anlagen
Schliesslich – und das gilt wohl überall im Leben – hängt Ihre Risikofähigkeit davon ab, wie gut Sie sich auskennen. Haben Sie Erfahrungen mit Anlageprodukten wie Obligationen, Aktien oder alternativen Investments? Damit meinen wir nicht, dass Sie mit möglichst viel Wissen einen Unterschied herausholen können (z. B. den richtigen Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkt treffen). Denn daran scheitern selbst die Profis. Erfahrungen mit Anlagen helfen Ihnen aber, die Risiken einschätzen zu können.
Die Fondslösung sollten nicht mehr kosten als sie einbringt
Ein entscheidender Nachteil vieler Angebote zur selbstständigen Anlage von PK-Austrittsleistungen sind die hohen Kosten. Es ist sogar möglich, dass die Fonds mehr kosten als sie einbringen. Das unfaire dabei ist, dass Sie die Anlagerisiken tragen, der Ertrag aber über die Gebührenbelastung die Bank einsackt.
finpension hat deshalb vor vier Jahren die digitale Freizügigkeitsstiftung ins Leben gerufen, die mit ihrem Angebot neue Massstäbe setzte. Mit der finpension Freizügigkeitsstiftung können Sie bereits ab eine Gebühr von lediglich 0.49 % in Indexfonds der Zero-Fee-Klasse (grundsätzlich keine zusätzlichen TER-Kosten) investieren. Die Kosten für den Anschluss an diese Fondskategorie (Institutional Fund Access) mit der Credit Suisse übernimmt die Stiftung. Die eingesetzten Indexfonds sind quellensteueroptimiert, womit sie nochmals bis zu 0.5 % besser performen als nicht optimierte Anlagefonds.
Wie sich das Freizügigkeitsguthaben im Vergleich zum Konto entwicklen kann
Diese Tabelle zeigt den Zinseszinseffekt. Bei einer Rendite von duchschnittlich vier Prozent pro Jahr wird das Vorsorgevermögen über 15 Jahre nahezu verdoppelt. Auf dem Freizügigkeitskonto kann man froh sein, bleiben der Betrag erhalten (Stichwort: Gebühren, Negativzinsen und Inflation).
Zins | 0 % | 1 % | 2 % | 3 % | 4 % |
100’000 | 100’000 | 100’000 | 100’000 | 100’000 | |
1. Jahr | 100’000 | 101’000 | 102’000 | 103’000 | 104’000 |
2. Jahr | 100’000 | 102’010 | 104’040 | 106’090 | 108’160 |
3. Jahr | 100’000 | 103’030 | 106’121 | 109’273 | 112’486 |
4. Jahr | 100’000 | 104’060 | 108’243 | 112’551 | 116’986 |
5. Jahr | 100’000 | 105’101 | 110’408 | 115’927 | 121’665 |
6. Jahr | 100’000 | 106’152 | 112’616 | 119’405 | 126’532 |
7. Jahr | 100’000 | 107’214 | 114’869 | 122’987 | 131’593 |
8. Jahr | 100’000 | 108’286 | 117’166 | 126’677 | 136’857 |
9. Jahr | 100’000 | 109’369 | 119’509 | 130’477 | 142’331 |
10. Jahr | 100’000 | 110’462 | 121’899 | 134’392 | 148’024 |
11. Jahr | 100’000 | 111’567 | 124’337 | 138’423 | 153’945 |
12. Jahr | 100’000 | 112’683 | 126’824 | 142’576 | 160’103 |
13. Jahr | 100’000 | 113’809 | 129’361 | 146’853 | 166’507 |
14. Jahr | 100’000 | 114’947 | 131’948 | 151’259 | 173’168 |
15. Jahr | 100’000 | 116’097 | 134’587 | 155’797 | 180’094 |
Ertragsorientierte Strategie zahlt sich aus
Die Erträge auf Freizügigkeitsanlagen (Dividenden und Zinsen) müssen nicht versteuert werden. Sie müssen die Erträge nicht in der Steuererklärung deklarieren.