Wer seine Pensionskasse nicht voll ausgeschöpft hat, darf eine freiwillige Einzahlung vornehmen. Wir zeigen Ihnen, wann ein Einkaufpotential vorhanden sein kann und wie es berechnet wird.
Inhalt
Was ist das Einkaufspotential?
Das Einkaufspotential beschreibt den maximalen Betrag, den Sie freiwillig in Ihre Pensionskasse einzahlen dürfen. Die Möglichkeit dazu besteht immer dann, wenn Ihr aktuelles Altersguthaben tiefer ist als das maximal mögliche Guthaben gemäss Vorsorgereglement.
Wann habe ich ein Einkaufspotential?
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Vorsorgelücke entstehen kann:
- Lohnerhöhung: Das maximale Altersguthaben wird immer mit dem aktuellsten Lohn ausgerechnet. Wer mehr verdient, zahlt höhere Beiträge. Wer früher einen niedrigeren Lohn hatte und entsprechend niedrigere Beiträge eingezahlt hat, kann die Differenz mit einem Einkauf nachzahlen.
- Beitragslücken: Wer vorübergehend nicht arbeitet, hat Lücken bei den Beitragsmonaten oder -jahren. Diese können Sie mit einem Einkauf schliessen.
- Arbeitgeberwechsel: Je nach Pensionskasse können Sie besser gestellt sein als vorher. Etwa wenn kein Koordinationsabzug gemacht wird, die prozentualen Pensionskassenbeiträge höher sind als vorher, oder der Sparprozess früher beginnt. Dadurch erhöht sich der maximal mögliche Einkauf.
- Scheidung: Bei der Scheidung wird das während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft angesparte Guthaben zusammengerechnet und je hälftig geteilt. Wer während der Partnerschaft mehr Geld in der Pensionskasse angespart hat, muss die andere Person auszahlen. In Ihrer Vorsorge entsteht eine Scheidungslücke. Eine Scheidungslücke darf immer voll gefüllt werden.
Wo finde ich mein persönliches Einkaufspotential?
Die einfachste Quelle ist Ihr jährlicher Vorsorgeausweis. Dort ist das mögliche Einkaufspotential in der Regel aufgeführt. Viele Pensionskassen stellen diese Informationen auch online bereit.
Berechnung des Einkaufspotentials der Pensionskasse
Das Einkaufspotential ist die Differenz zwischen dem theoretisch maximalen Altersguthaben und Ihrem aktuellen Guthaben. Die Berechnung des Einkaufspotentials orientiert sich an dieser stark vereinfachten Formel:
Beitragsjahre x Sparbeiträge in % x aktuell versicherter Lohn + (Zins und Zinseszins)
Die Aufzinsung erfolgt üblicherweise mit 1.5% bis 2%. Bei 1e-Plänen findet keine Aufzinsung statt, wie die Oberaufsichtskommission klarstellte.
Was kann mein Einkaufspotential reduzieren?
Das Einkaufspotential kann reduziert werden durch:
- Freizügigkeitsguthaben
- grosses Guthaben in der Säule 3a
Freizügigkeitsguthaben bei Banken oder Versicherungen gehören zur zweiten Säule. Deshalb reduzieren diese das Einkaufspotential.
Bei Selbstständigerwerbenden kann es sein, dass auch das 3a-Guthaben den Einkauf reduziert. Denn der Gesetzgeber hat ein maximal erlaubtes 3a-Guthaben definiert, das mit der kleinen Säule 3a berechnet wird. Wie hoch das maximale 3a-Guthaben sein darf, hängt von Ihrem Jahrgang ab und wird jährlich vom Bund in der Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (Stand 2024) herausgegeben.
Gut zu wissen: Der Vorbezug für Wohneigentum muss vollständig zurückgezahlt sein, bevor Sie einen Einkauf tätigen können.
Einkaufspotential bei einer vorzeitigen Pensionierung
Wer sich früh pensionieren lässt, hat weniger Zeit zum Sparen. Die Altersrente fällt dadurch tiefer aus. Diese Lücke können Sie schliessen, indem Sie fehlende Beitragsjahre vorfinanzieren.
Ob und wie das möglich ist, hängt von Ihrer Pensionskasse ab. Die Bedingungen stehen im Reglement Ihrer Pensionskasse. Prüfen Sie dort, ob eine Frühpensionierung vorgesehen ist und unter welchen Voraussetzungen ein Einkauf möglich ist.
Planänderungen können zu Nachteilen führen
Wenn Sie später doch bis zum ordentlichen Rentenalter arbeiten, darf Ihre Altersleistung maximal 5% höher ausfallen als ursprünglich vorgesehen.
Ein Beispiel: Laut Vorsorgeausweis erreichen Sie mit 65 Jahren ein Altersguthaben von CHF 500’000. Eine Frühpensionierung mit 62 Jahren reduziert das Guthaben um CHF 50’000. Diese Lücke können Sie mit einem freiwilligen Einkauf füllen.
Arbeiten Sie dann doch bis 65 weiter, darf das Guthaben nicht über CHF 525’000 steigen. Diese Grenze entspricht den erlaubten 5%.
Wichtig fürs Verständnis: Die tatsächlichen Beträge können im Einzelfall von dieser Regel abweichen. Der Vorsorgeplan muss aber so ausgestaltet sein, dass das Leistungsziel maximal um 5% überschritten wird.
Wie Pensionskassen die 5%-Regel einhalten
Viele Reglemente sehen Massnahmen vor, um die Grenze einzuhalten. Dazu zählen:
- Sistierung der Beiträge
- Einstellen der Verzinsung
- Einfrieren des Umwandlungssatzes
Reichen diese nicht aus, kann das Guthaben den freien Stiftungsmitteln zugewiesen werden.
Besonderheit bei 1e-Plänen
Bei 1e-Plänen ist es etwas einfacher: Die maximale Einkaufssumme wird anhand der Beiträge berechnet. Die Einkäufe dürfen 25% des versicherten Lohns pro Beitragsjahr nicht übersteigen.
Wird die Frühpensionierung später doch nicht umgesetzt, werden die Beiträge sistiert. Ein Nachteil dabei: Sie erhalten keine Arbeitgeberbeiträge mehr – diese haben Sie quasi selbst bezahlt.
Sonderfall Zuzug aus dem Ausland
Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und zuvor noch nie einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung angehört haben, dürfen Sie während den ersten fünf Jahren jeweils maximal 20% des versicherten Lohns einkaufen.
Ausnahme: Sie übertragen im Ausland erworbene Vorsorgeguthaben von einem ausländischen System der beruflichen Vorsorge in eine schweizerische Pensionskasse. Diesen Übertrag können Sie aber nicht von den Steuern abziehen.
Weitere wichtige Punkte
- Befindet sich Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz nicht in der Schweiz oder erfolgt keine ordentliche Besteuerung, sind die Abzugsfähigkeit und Auswirkungen von Einkäufen genau zu prüfen.
- Einkäufe können nicht rückgängig gemacht werden. Einzig auf Anweisung der Steuerbehörden dürfen Einkäufe rückabgewickelt werden.