Sie können bei der finpension Freizügigkeitsstiftung mehrere Freizügigkeitsbeziehungen eröffnen. Die Freizügigkeitsguthaben müssen jedoch aus unterschiedlichen Freizügigkeitsfällen stammen. Falls die Freizügigkeitsguthaben aus demselben Freizügigkeitsfall stammen, müssen Sie für den zweiten Teil ein Portfolio bei der finpension Freizügigkeitsstiftung II eröffnen.