Verzugszins
Der Verzugszins im BVG ist ein Prozentpunkt höher als der BVG-Mindestzins. Er kann dann verlangt werden, wenn eine Vorsorgeeinrichtung die Frist zur Auszahlung der Austrittsleistung von 30 Tage verpasst.
Der Verzugszins im BVG ist ein Prozentpunkt höher als der BVG-Mindestzins. Er kann dann verlangt werden, wenn eine Vorsorgeeinrichtung die Frist zur Auszahlung der Austrittsleistung von 30 Tage verpasst.