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Deckungsgrad

Stellt man die Verpflichtungen einer Pensionskasse ins Verhältnis zu ihrem Vermögen, erhält man den Deckungsgrad. Liegt der Deckungsgrad über 100 Prozent, hat die Vorsorgeeinrichtung mehr Vermögen als Verpflichtungen (Überdeckung). Liegt der Deckungsgrad unter 100 Prozent, überwiegen die Verpflichtungen das PK-Kapital (Unterdeckung).

Der Deckungsgrad ist u.a. abhängig vom angewendeten technischen Zinssatz. Mit dem technischen Zinssatz werden die Deckungskapitalien für die Rentenversprechen aufgezinst. Wird der technische Zinssatz hoch angesetzt, ist auch der Deckungsgrad höher. Bei der Beurteilung der Solidität einer Pensionseinrichtung sind somit immer beide Komponenten, Deckungsgrad und technischer Zinssatz, zu berücksichtigen.

Als Faustregel gilt, dass der Deckungsgrad um bis zu 5 Prozentpunkte tiefer zu stehen kommt, wenn der technische Zinssatz um 0.5 Prozentpunkte reduziert wird.