Die zweite Säule ist ein Fass ohne Boden
Die zweite Säule muss reformiert werden. Das bis zur Pension angesparte Geld reicht heute nicht mehr, um die Renten bis ans Lebensende zu finanzieren. Mit jedem Rentner, der aktuell in Pension geht, fährt die Pensionskasse einen Verlust ein. Finanzieren tut sie diese Verluste aktuell durch Anlageerträge, die eigentlich zur Verzinsung der Altersguthaben der Erwerbstätigen gedacht wären. Dies mindert deren Wertzuwachs, was in einem tieferen Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung resultiert. Die längere Rentenzahldauer bedingt durch die längere Lebenserwartung muss somit zukünftig auch noch mit weniger Alterskapital finanziert werden, was zu noch höheren Verlusten führt. Die Pensionskassen werden den Erwerbstätigen noch einen grösseren Anteil der Anlageerträge vorenthalten müssen. Ein Teufelskreis, der nur eine Frage offenlässt: Wann kollabiert das System?
Keine Lösung, weil tiefere Renten ein Tabu sind
Dass es eine Reform der beruflichen Vorsorge braucht, ist unbestritten. Eine Senkung der Renten ist jedoch ein Tabu. Zu viele sehen in der zweiten Säule eine Vorsorge, für die der Staat garantieren muss. Dies, obwohl es sich bei der zweiten Säule um die berufliche Vorsorge handelt und nicht um die staatliche, wie bei der AHV.
Neue Finanzierungsquellen lösen das Problem nicht
Also bleibt nichts anderes übrig, als neue Finanzierungsquellen für die immer höheren Rentenverluste zu finden. Es ist deshalb nicht erstaunlich, geht der aktuelle Vorschlag der Sozialpartner genau in diese Richtung. Die Erwerbstätigen sollen einen zusätzlichen Lohnabzug von 0.5 Prozent leisten, der direkt an die Rentner geht. Im Gegenzug werden die Renten reduziert. Der Rentenumwandlungssatz wird von 6.8 auf 6 Prozent gesenkt. Problematisch an diesem Vorschlag ist, dass der Lohnabzug zeitlich unbegrenzt ist, der Rentenzuschlag zur Abfederung der Rentenreduktion aber innert 15 Jahren verpufft. Das heisst, dass die, die heute einzahlen, nicht damit rechnen dürfen, in Zukunft, wenn sie in Pension sind, auch etwas zu erhalten; ausser, die, die dann erwerbstätig sind, wären bereit, noch mehr zu zahlen, um später wieder nichts zu erhalten. Sie sehen: Der Teufelskreis bleibt uns auch mit diesem Reformvorschlag erhalten.
Ziel: Einnahmen und Ausgaben im Lot halten
Da die Jungen, die zur Kasse gebeten werden sollen, ohnehin mit dem Klima beschäftigt sind, ist es trotzdem möglich, dass dieser Vorschlag durchkommt. Dennoch möchten wir es nicht unterlassen, einen echten Ausweg aus der BVG-Misere aufzuzeigen. Er setzt da an, wo der Hund begraben liegt. Denn im Grunde genommen ist die zweite Säule ein bewährtes Vorsorgeinstrument, die keine Mini-AHV braucht. Sie ergänzt die erste Säule, die nach dem Umlageverfahren funktioniert, mit einem zweiten System, dem Kapitaldeckungsverfahren. Woran die berufliche Vorsorge darbt, ist das politische Leistungsversprechen. Die Rechnung kann schlicht nicht aufgehen, wenn die Einnahmen bedingt durch tiefere Kapitalmarkterträge sinken, die Ausgaben durch eine längere Lebenserwartung steigen. Es muss möglich sein, Einnahmen und Ausgaben im Lot zu halten.
Weg zum Ziel: Bauen wir ein neues BVG-Haus!
Seien wir ehrlich. Wäre das BVG ein Haus, dann würden wir es abreissen und ein neues Haus bauen. Das ist aber natürlich nicht so einfach, da seit Jahren Personen in diesem Haus wohnen, die man nicht auf die Strasse stellen kann. Diese Situation erinnert mich an meine Grosseltern mütterlicherseits. Sie wollten nicht, dass das alte Bauernhaus, in welchem sie aufgewachsen sind und auch ihre acht Kinder hochgezogen haben, abgerissen wird und ein neues gebaut wird.
Ihr ältester Sohn liess sich davon nicht beirren. Er baute trotzdem ein neues Haus. Aber er liess das alte Haus vorläufig stehen. Er überliess es seinen Eltern, nach Vollendung des Bauwerks ebenfalls ins neue Haus umzuziehen. Genau so würde ich es mit der beruflichen Vorsorge machen. Wir sollten ein neues BVG-Haus bauen, das den Pensionskassen überlässt, die Höhe der Leistungen zu definieren. Jedes Unternehmen soll anschliessend selber entscheiden können, ob es mit seinen Mitarbeitenden ins neue BVG-Haus zügeln will oder nicht.
Zügle, wer will!
Die Pensionskassen werden im neuen BVG-Haus bemüht sein, möglichst gute Leistungen anzubieten, um möglichst viele Unternehmen für sich zu gewinnen. Wenn sie schlechte Leistungen anbieten, verlieren sie an Marktanteilen. Wenn sie zu hohe Leistungen anbieten, die sie nicht nachhaltig finanzieren können, sinkt ihre Bonität (Deckungsgrad), was bereits heute ein wichtiges Kriterium bei der Wahl eines Vorsorgepartners ist. Einfach gesagt: Der Markt spielt. Der Gesetzgeber kann wie bisher die minimalen Sparbeiträge festlegen. Aber er muss sich hüten, die Leistungen zu diktieren.
Die Politik macht ihre Arbeit und definiert die flankierenden Massnahmen
Abschliessend gilt es nur noch zu regeln, wie ein Umzug vom alten BVG-Haus ins neue moderne BVG-Haus vollzogen werden kann. Einerseits muss natürlich geregelt werden, wer einen solchen Entscheid fällt. Naheliegenderweise ist es die Vorsorgekommission, die auch im heutigen System entscheidet, wo und wie das Unternehmen ihre Belegschaft versichert. Dann stellt sich noch die Frage, was mit dem bis zum Verlassen des alten BVG-Hauses angesparten Altersguthaben passiert. Die einfachste Variante diesbezüglich ist, dass das bereits angesparte Altersguthaben im alten BVG-Haus bleibt und im Zeitpunkt der Pensionierung in eine Rente umgewandelt wird. Zusätzlich zu dieser Rente erhalten die Versicherten, deren Vorsorgekommission sich für einen Wechsel entschieden haben, bei Pensionierung eine Rente aus dem neuen BVG-Haus.
Alles weitere, wie flankierende Massnahmen oder zum Beispiel die Übernahme des Versicherungsschutzes bei Tod und Invalidität, lässt sich mit etwas gutem Willen regeln.