Update 15.01.2024

Am 10. Januar 2024 hat die amerikanische Börsenaufsicht erstmals ETFs zum Handel zugelassen. Elf Anträge wurden genehmigt:

  • SR-NYSEARCA-2021-90: Grayscale Bitcoin Trust (BTC)
  • SR-NYSEARCA-2023-44: Bitwise Bitcoin ETP Trust
  • SR-NYSEARCA-2023-58: Hashdex Bitcoin Futures ETF
  • SR-NASDAQ-2023-016: iShares Bitcoin Trust
  • SR-NASDAQ-2023-019: Valkyrie Bitcoin Fund
  • SR-CboeBZX-2023-028: ARK 21Shares Bitcoin ETF
  • SR-CboeBZX-2023-038: Invesco Galaxy Bitcoin ETF
  • SR-CboeBZX-2023-040: VanEck Bitcoin Trust
  • SR-CboeBZX-2023-042: WisdomTree Bitcoin Trust
  • SR-CboeBZX-2023-044: Wise Origin Bitcoin Trust
  • SR-CboeBZX-2023-072: Franklin Bitcoin ETF

Wir prüfen aktuell, welchen dieser ETFs der beste ist und ob wir ihn unseren Kundinnen und Kunden der finpension 3a Vorsorgestiftung und der finpension 1e Sammelstiftung zugänglich machen können. In den Freizügigkeitsstiftungen werden wir die ETFs weiterhin nicht anbieten können, weil dort gemäss Art. 19a Abs. 3 Bst. b nur Fonds, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind, erlaubt sind.


Update 03.12.2021

Im September 2021 hat die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den ersten Kryptofonds genehmigt. Das ermöglicht es nun, dass wir den Fonds in unseren drei Stiftungen anbieten können. Obwohl wir uns dagegen entschieden haben, den Schweizer Krypto Fonds in unsere Hauptstrategien aufzunehmen, wollen wir Ihn für die Individuellen Strategien zur Verfügung stellen. Wir sind ein innovatives, digitales Unternehmen und möchten auch hier unserer Vorreiterrolle gerecht werden. Der Krypto Fonds soll vor allem als zweite Alternative Anlage neben dem Gold dienen und ist auf max. 5 % beschränkt. Gold ist ebenfalls kein Bestandteil unserer Hauptstrategien, da aus steuerlicher Sicht eine ertragsorientierte Strategie in der Vorsorge zu bevorzugen ist.


Was sagt das Gesetz?

In der Freizügigkeit sind nur kollektive Kapitalanlagen zulässig, die von der schweizerischen Finanzmarktaufsicht (Finma) bewilligt wurden (Art 19a FZV). Stand heute findet man keine zugelassenen Fonds/ETFs auf der Liste der Finma. Somit ist die Investition in Krypto-Währungen mit Freizügigkeitsgeldern noch nicht möglich.

Bei der Säule 3a sieht es besser aus. Die Anlagevorschriften für 3a-Vorsorgestiftungen sind weniger rigid als bei Freizügigkeitsstiftungen. Deshalb ist es grundsätzlich möglich, Krypto-Währungen im Rahmen alternativer Anlagen anzubieten.

Welche Produktarten gibt es?

Exchange Traded Products, so genannte ETPs, lassen sich in drei Unterkategorien einteilen.

  • ETFs (Exchange Traded Funds): ETFs bilden einen Index, eine Branche oder ein Thema ab. Sie bieten einen einfachen und breit gestreuten Zugang zu einem Markt. Ausserdem sind Sie als Sondervermögen vor der Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft geschützt.
  • ETNs (Exchange Traded Notes): Mit ETNs hat man die Möglichkeit in Währungen zu investieren. Bei ETNs handelt es sich um Schuldverschreibungen. Das in ETNs investierte Vermögen ist somit nicht vor der Insolvenz des Emittenten geschützt. Mit anderen Worten: Man hat als Investor ein Gegenparteienrisiko.
  • ETCs (Exchange Traded Commodities): Mit ETCs kann man in einzelne Rohstoffe/Edelmetalle investieren. Gleich wie bei den ETNs hat man auch bei ETCs ein Gegenparteienrisiko.

Da wir bei finpension auf eine transparente Lösung setzen, sollte der Krypto-Fonds wenn möglich kein Gegenparteienrisiko aufweisen. Deshalb kommen nur ETFs in die engere Auswahl.

Welche Krypto-ETFs gibt es auf dem Markt?

Erst kürzlich hat Kanada die ersten beiden Krypto-Währungs-ETFs zugelassen:

  • CI Galaxy Bitcoin
  • CI Galaxy Ethereum

Im Jahr 2019 haben Fondsanbieter wie zum Beispiel VanEck auch eine Zulassung in den USA beantragt, welche jedoch abgelehnt wurde. Ende vergangenen Jahres hat VanEck die Zulassung eines Bitcoin-ETFs erneut beantragt. Am Markt erhofft man sich durch die ersten Zulassungen in Kanada, dass die US-Börsenaufsicht SEC in Zugzwang kommt.

Was kosten Krypto-Fonds?

Da der Markt noch nicht so viele Angebote hergibt und die grossen Player noch fehlen, sind die Preise dementsprechend hoch. Die tiefste Management Fee lag bei 0.95 % pro Jahr. Bei einigen Anbietern kommen noch Einstiegskosten (z. B. 1.271 % bei Vontobel), Distribution Fee (z. B. 1 % bei Sebax), Performancefee (z. B. 20 % beim Systematic DLT Funds) und/oder eine Zeichnungs-/Rückgabegebühr (z. B. 1.5 % beim Systematic DLT Funds) hinzu. Je nach Produkt kommt man auf eine Total Expense Ratio von mehr als 4 % pro Jahr (z. B. beim Systematic DLT Funds hat man 3.58 % exkl. Performance Fee).

Was machen wir bei finpension?

Wir finden das Thema sehr interessant und verfolgen es aktiv. Aktuell haben wir uns aber bewusst dagegen entschieden, Krypto-Währungen unseren Kunden anzubieten. Dies hat drei Gründe:

  1. Hohe Kosten: Aktuell haben wir eine pauschale Gebühr von 0.39 % in unserer 3a Vorsorgelösung. Ein TER von ca. 4 % würde dies signifikant erhöhen und passt nicht in unsere Anlagephilosophie.
  2. Entgegen unserem Grundprinzip (einfach und transparent): Da gewisse Produkte ein Gegenparteienrisiko haben oder nicht vollständig in Krypto-Währungen investiert sind, bringt das viel Erklärungsbedarf mit sich. Das widerspricht unserem Grundprinzip der Einfachheit.
  3. Herausforderung Stückelung: Bei den Fonds, welche wir aktuell einsetzten, hat man die Möglichkeit 0.001 Stück zu handeln. Bei den ETNs und Zertifikaten muss man meist ganze Stücke kaufen. Dies hat zur Folge, dass ein Investor bereits einen gewissen Betrag (meistens ca. CHF 1’000) einbringen muss. Ausserdem verliert er die Flexibilität beim Rebalancing und der Anpassung der Strategie.

Auch wenn wir uns im Moment dagegen entschieden haben, können wir es uns vorstellen, Krypto-Währungen in der Zukunft als alternative Anlage anzubieten. Dies vor allem als Alternative zu Gold. Gold ist zwar kein Bestandteil der Standardstrategien. Gold kann aber bereits heute bei einer individuellen Strategie eingesetzt werden. Dies obwohl grundsätzlich aus steuerlicher Sicht eine ertragsorientierte Strategie in der Vorsorge zu bevorzugen ist.

Lesen Sie weiter: