In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie beim Vergleich der Gebühren von Vorsorgefonds achten müssen. Wir gehen auf alle gängigen Kostenfaktoren ein und erklären Ihnen, was darunter zu verstehen ist.

Welche Kostenkomponenten gibt es und was ist unter ihnen zu verstehen?

Bevor wir starten, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Kreativität bei der Verrechnung von Gebühren nahezu keine Grenzen gesetzt sind. Obwohl Anbieter die Pflicht haben, Sie über die Preise zu informieren (vgl. Preisbekanngabeverordnung), liegt es an Ihnen, vollständige Transparenz einzufordern.

Fondskosten: Total Expense Ratio (TER)

Beginnen wir mit der TER, der Total Expense Ratio. Mit ihr werden die Kosten der Fondsverwaltung ausgewiesen, die dem Fondsvermögen direkt belastet werden.

Dieser Kostenfaktor finden Sie im Factsheet des Anlagefonds. Er heisst bei der UBS Betriebsaufwandsquote (BAQ) und bei der Credit Suisse Betriebsaufwandsquote (TER KGAST). Andere Fondsanbieter nennen ihn «Laufende Kosten» oder «Pauschalkosten».

Weiter finden sich die Bezeichnungen «Verwaltungsgebühr» oder «Management Fee» in den Factsheets der Vorsorgefonds wieder. Die letzteren beiden beinhalten jedoch in der Regel nicht die gesamten Fondskosten. Diese Fonds sind nicht vollständig transparent.

Investiert der eingesetzte Fonds in andere Fonds, wird er als Dachfonds oder Umbrellafonds bezeichnet. Dann müssen Sie zusätzlich berücksichtigen, dass die Subfonds ebenfalls Kosten verursachen. Diese werden unter Umständen in der TER des Dachfonds nicht berücksichtigt.

Gemäss den Richtlinien der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (TER KGAST) müssen die Kosten der Subfonds im Dachfonds nur berücksichtigt werden, wenn sie insgesamt mehr als 10 % des Nettovermögens des Dachfonds ausmachen. Verbindlich sind die Richtlinien ausserdem nicht. Sie gelten nur, wenn die TER KGAST ausgewiesen wird. Die kumulierte TER wird auch als synthetisches TER bezeichnet.

Vertriebsgebühren: Ausgabe- und Rücknahmekommission

Diese Kommission kommt dann zur Anwendung, wenn Sie die Fondsanteile kaufen oder verkaufen. Die Ausgabekommission wird oft in Form eines maximalen Prozentsatzes publiziert und beträgt bis zu 5 %.

Bildlich gesprochen heisst das, dass Sie mit einem Rückstand von bis zu 5 % an den Start gehen. Dieses Handicap wird nicht in der Performance Ihres Depots ausgewiesen, da die Gebühr abgezogen wird, bevor die Anlagen gekauft werden.

Wenn Sie die Anlagen liquidieren lassen, wird Ihrem Vorsorgevermögen teilweise nochmals bis zu 5 % abgezogen. Im schlechtesten Fall müssen Sie so nur schon aufgrund der Ausgabe- und Rücknahmekommission über 10 % Rendite erzielen, bis Sie mit Ihren Anlagen in den grünen Bereich kommen. Das ist natürlich keine gute Ausgangslage.

Doch es gibt auch Angebote, die ohne Ausgabe- und Rücknahmekommissionen auskommen.

Die Ausgabe- und Rücknahmekommission wird in der Regel dazu verwendet, den Vertrieb(spartner) zu entschädigen. Sie wird manchmal auch als Ausgabeaufschlag oder Rücknahmeabschlag bezeichnet, sollte aber nicht mit dem Ausgabe- und Rücknahmespread verwechselt werden (siehe etwas weiter unten).

Margen auf dem Kauf und Verkauf von Fremdwährungen

Währungstransaktionen haben die gleichen Auswirkungen wie Ausgabe- und Rücknahmekommissionen. Wenn Sie einen Fonds in einer anderen Währung kaufen, beispielsweise in USD, dann wird Ihre Bank zuerst US-Dollar kaufen. Beim Kauf der US-Dollar zahlen Sie der Bank einen Kurs, der gut und gerne ein Prozent höher ist als der Mittelkurs.

Wenn Sie die Fonds wieder verkaufen und die US-Dollar in Schweizer Franken zurückwechseln, verdient die Bank nochmals, da Sie Ihnen nun einen schlechteren Kurs gibt. Vielleicht kennen Sie dieses Spiel vom Wechseln von Fremdwährungen für die Ferien.

Verwässerungsschutz: Ausgabe- und Rücknahmespreads

Die Ausgabe- und Rücknahmekommissionen dürfen nicht verwechselt werden mit den Ausgabe- und Rücknahmespreads. Der Spread ist die Spannweite zwischen Kauf- und Verkaufskurs.

Steht im Factsheet neben dieser Prozentzahl die Anmerkung «verbleit im Anlagevermögen» oder etwas ähnliches, ist der Fall klar. Dann handelt es sich nicht um eine Gebühr zur Deckung der Kosten der Fondsverwaltung.

Der Spread dient dann dazu, dass die bisherigen Fondsinhaber durch Ihr Hinzustossen zum Fonds nicht benachteiligt werden. Das Ganze nennt man Verwässerungsschutz.

Der Verwässerungsschutz kurz erklärt:

  • Wenn Sie Geld in einen Fonds investieren, muss der Fonds zusätzliche Anteile der gehaltenen Titel kaufen. Abhängig davon, wie liquid die Titel sind, gibt es eine mehr oder weniger grosse Spannweite zwischen Verkaufs- und Kaufkurs (Spread). Damit nun der Fonds auf diesen Spreadkosten, die zwischen Verkaufs- und Kaufkurs anfallen, nicht sitzen bleibt, verrechnet er diese Kosten den Personen weiter, die neu in den Fonds investieren, also Ihnen. Sie bezahlen mit dem Verwässerungsschutz also keine Löhne von Fondsmanagern, sondern nur das, was Sie selber aufgrund Ihres Eintritts in den Fonds verursachen. Die Spreadkosten der dazugekauften Titel werden an Sie weitergegeben.

Übrigens: Aktien weisen dank ihrer höheren Handelsaktivität (Liquidität) oft einen kleineren Spread auf als Obligationen.

Weitere Transaktionskosten

Weitere mögliche Kostenkomponenten sind Courtagen, Börsengebühren und Stempelabgaben. Courtagen sind Gebühren, die Banken für die Abwicklung von Börsentransaktionen erheben. Sie können pauschal (Ticket-Fee) oder prozentual auf dem Transaktionsvolumen berechnet werden. Zudem gibt es Börsengebühren, die je nach Bank dem Kunden weiterbelastet werden oder nicht.

Die Eidgenössische Stempelabgabe (offiziell Umsatzabgabe genannt) beträgt 0.075 % für inländische Wertpapiere und 0.15 % für ausländische Wertpapiere (je Vertragspartei). Sie wird fällig beim Kauf- und Verkauf von Wertschriften. Auf inländische Indexfonds fallen im Gegensatz zu ETFs keine Stempelabgaben an, da sie nicht an der Börse gehandelt werden.

Depot- und Stiftungsgebühren

Zu guter Letzt verlangen Anbieter von Vorsorgelösungen teilweise eine Depotgebühr für die Verwahrung der eingesetzten Wertschriften. Sie schreiben die Dividenden gut und schicken periodisch einen Performanceauszug.

Teilweise wird auch eine Stiftungsgebühr verlangt, da nur Stiftungen Träger von Vorsorgelösungen sein können. Die Stiftungsgebühr kann in eine prozentuale und eine pauschale Komponente unterteilt sein.

Performancegebühr

Die Performancegebühr ist an die Wertentwicklung des Fonds gebunden. Sie ist vor allem bei alternativen Investments wie zum Beispiel Hedgefonds verbreitet, kann in Ausnahmen aber auch in Strategie- oder Aktienfonds vorkommen. Diese Gebühr wird verrechnet, wenn der Fonds in einer vordefinierten Periode eine positive Wertentwicklung aufweist.

Quellensteuern

Vermögen in der Vorsorge sind grundsätzlich steuerfrei. Trotzdem können Steuern anfallen, wenn in ausländische Wertschriften investiert wird.

Dividenden und Zinsen werden eine Steuer an der Quelle abgezogen. Es lohnt sich, in Fonds zu investieren, die Quellensteuern zurückfordern können.

Hinweis: Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch an Vollständigkeit. Der Beitrag beschränkt sich auf die gängigen Kostenkomponenten von Wertschriftenlösungen in der Vorsorge.