Was ist ein Freizügigkeitskonto und wann brauche ich es? Was gilt bei der Auszahlung des Freizügigkeitskontos – muss ich dann Steuern zahlen? In diesem Artikel klären wir Ihre Fragen rund um das Freizügigkeitskonto in allen Details.
Inhalt
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Ein Freizügigkeitskonto ist ein Konto, auf dem Sie Ihr angespartes Geld aus der Pensionskasse parkieren können. Das Konto können Sie nur eröffnen, wenn ein Freizügigkeitsfall vorliegt. Darauf gehen wir im nächsten Abschnitt genauer ein.
Im Gegensatz zur Pensionskasse bieten Freizügigkeitskonten keinen Schutz gegen die Risiken Tod und Invalidität.
Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?
Der wohl bekannteste Grund für ein Freizügigkeitskonto ist, wenn Sie vorübergehend keinen Job haben. Dann treten Sie automatisch aus Ihrer alten Pensionskasse aus und haben Anspruch auf eine Austrittsleistung – sprich auf Ihr angespartes Geld. Da Sie keiner neuen Pensionskasse angeschlossen sind, muss das Altersguthaben irgendwo «parkiert» werden.
Grundsätzlich gibt es noch weitere Fälle, in denen Sie ein Freizügigkeitskonto brauchen. In der Fachsprache wird hierbei von einem Freizügigkeitsfall gesprochen. Sobald ein Freizügigkeitsfall vorliegt, entscheiden Sie fortan, was mit dem Geld aus der Pensionskasse passiert. Deshalb der Begriff «Freizügigkeit». Sie können nicht nur den Anbieter selbst wählen, sondern auch entscheiden, in welcher Form Sie das Geld parkieren möchten (Konto, Depot oder Police).
Alle Freizügigkeitsfälle bei der Pensionskasse
- Auszeit: Sie sind vorübergehend ohne Job (Weltreise, arbeitslos, Weiterbildung, Kinderbetreuung usw.).
- Wegzug ins Ausland: Sie ziehen ins Ausland oder arbeiten für eine gewisse Zeit im Ausland.
- Unterschreitung der BVG-Eintrittsschwelle: Sie haben Ihr Pensum reduziert und verdienen neu weniger als die BVG-Eintrittsschwelle vorsieht.
- Selbstständigkeit: Sie machen sich selbstständig und verzichten auf den Bezug des Freizügigkeitsguthabens.
- Scheidungsausgleich: Sie haben sich scheiden lassen und einen Teil des Pensionskassen-Guthabens Ihres ehemaligen Partners erhalten.
Wie viele Freizügigkeitskonten kann man haben?
Im Gesetz gibt es keine Einschränkung, wie viele Freizügigkeitskonten Sie haben dürfen. Sie können theoretisch also unbeschränkt viele Freizügigkeitskonten gleichzeitig haben. Aber: Bei der Auszahlung aus der Pensionskasse ist immer nur eine Aufteilung auf maximal zwei Konten möglich.
Wie kann ich gleichzeitig zwei Freizügigkeitskonten eröffnen?
Treten Sie aus der Pensionskasse aus? Dann können Sie von Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung verlangen, dass das Freizügigkeitsguthaben auf zwei Freizügigkeitsstiftungen übertragen wird. Das nennt man auch Splitting.
Bei finpension ist Splitting übrigens bequem möglich. Mehr zum Thema Splitting und die Vorteile davon können Sie in unserem Artikel «Wie Sie die Pensionskasse splitten können» nachlesen.
Welche Anbieter gibt es für Freizügigkeitsgelder?
Für das Deponieren von Freizügigkeitsgeldern gibt es folgende Anbieter in der Schweiz:
- Banken: z.B. Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank
- Versicherungen: z.B. SwissLife, Baloise
- bankunabhängige Anbieter: z.B. finpension, independend Freizügigkeitsstiftung
Freizügigkeitskonto bei Banken
Die Zinsen auf Freizügigkeitskonten sind im Schnitt oft tiefer als Zinsen auf 3a-Konten. Der Grund: Die Gelder sind oft nur kurzfristig auf einem Freizügigkeitskonto parkiert. Deshalb interessieren sich Banken nur mässig für Freizügigkeitsgelder, auch wenn in der Freizügigkeit oft höhere Beträge vorhanden sind als in der 3. Säule.
Es lohnt sich, aktuelle Zinsen und Kosten von Freizügigkeitskonten zu vergleichen. Zudem fallen teilweise Gebühren für die Kontoführung und für Saldierungen an, die Sie im Vergleich berücksichtigen sollten. Untenstehend finden Sie einen Auszug aus unserem Zinsvergleich von Freizügigkeitskonten:
Oktober 2024 | Ø letzte 5 Jahre | Gebühren Kontoführung pro Jahr | Gebühren WEF-Bezug | Gebühren Saldierung | |
---|---|---|---|---|---|
Clientis Bank Thur | 1.25% | 0.426% | – | 400.- | 25.- |
Clientis Bank Toggenburg | 1.25% | 0.585% | – | 400.- | 25.- |
Hypo Vorarlberg (Schweiz) | 1.0% | 1.163% | – | 400.- | 25.- |
Freizügigkeitspolice von Versicherungen
Sie können mit dem Freizügigkeitskapital auch eine Versicherungspolice abschliessen, die einen Versicherungsschutz im Todes- oder Invaliditätsfall bietet. Dieser Versicherungsschutz ist jedoch nicht gratis. Sie bezahlen eine Prämie, in welcher auch die Kosten der Versicherung enthalten sind.
Unsere Empfehlung: Trennen Sie Versichern und Sparen. Die Angebote sind schlicht zu wenig transparent und meist teurer, als wenn Sie sich separat versichern lassen. Deshalb gilt: Einen möglichen Versicherungsbedarf sollten Sie getrennt vom Freizügigkeitsguthaben versichern lassen.
Bankunabhängige Anbieter
Die Mehrheit der Angebote zur Anlage von Freizügigkeitsgeldern wird durch Banken vertrieben. Die rechtliche Einheit hinter den Angeboten ist allerdings nicht die Bank selbst, sondern eine Freizügigkeitsstiftung. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass Freizügigkeitsgelder von einer Freizügigkeitsstiftung verwaltet werden müssen, unabhängig davon, ob es sich um eine Konto- oder Wertschriftenlösung handelt.
In vielen Fällen besteht eine starke Bindung der Stiftung zur entsprechenden Bank. Es gibt aber auch bankunabhängige Freizügigkeitsstiftungen, die mehrheitlich darauf spezialisiert sind, Freizügigkeitsguthaben in Wertschriften anzulegen.
Freizügigkeitsguthaben investieren und in Fonds anlegen
Gehen Sie davon aus, dass Ihre Freizügigkeitsgelder längerfristig in der Freizügigkeit bleiben werden? Dann bietet es sich an, Freizügigkeitsgelder in Wertschriften anzulegen. So haben Sie die Chance auf eine Mehrrendite und schützen Ihre Gelder vor Inflation.
Wie bereits eingangs dieses Kapitels erwähnt, gibt es im Bereich der Anlage von Freizügigkeitsgeldern neben den Banken auch bankunabhängige Anbieter. Da Banken für Vorsorgefonds oft hohe wiederkehrende Gebühren von mehr als einem Prozent verlangen, sind hier digitale Anbieter zu bevorzugen.
Neben Frankly und VIAC hat sich insbesondere finpension einen Namen als Anbieter einer Wertschriftenlösung für die Freizügigkeit gemacht. Überzeugen Sie sich selbst von unseren Vorteilen:
- finpension hat zwei Freizügigkeitsstiftungen. Falls Sie Ihr Pensionskassengeld splitten möchten, können Sie beide Teile in derselben App verwalten.
- Mit finpension können Sie bis zu 100 % in Aktien investieren. Bei Frankly ist der Aktienanteil auf 75 % beschränkt. VIAC unterscheidet zwischen dem Obligatorium (max. 80 % Aktien) und dem Überobligatorium (max. 100 % Aktien).
- finpension bietet seit 2024 auch eine Anlagelösung für das freie, nicht in der Vorsorge gebundene Vermögen an. Damit können Freizügigkeitsgelder im Rahmen der Pensionierung ins freie Vermögen überführt werden.
Welches Angebot eignet sich für mich?
Welches Freizügigkeitsangebot sich am Besten für Sie eignet, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen ab:
- Sicherheit und Stabilität, kurzer Horizont: Sie möchten oder können kein Risiko eingehen, etwa wegen einer kurzen Haltedauer? Dann eignet sich das klassische Freizügigkeitskonto für Sie. Vergleichen Sie Zinsen und Gebühren der Anbieter. Achten Sie auch darauf, ob das Konto einfach und digital eröffnet werden kann.
- Höhere Renditechancen, langer Horizont: Können Sie das Freizügigkeitsguthaben langfristig einbringen und sind bereit, Risiken einzugehen? Dann bietet ein Freizügigkeitsdepot die Chance, höhere Renditen zu erzielen als ein Freizügigkeitskonto.
Wie funktioniert die Eröffnung?
Da Freizügigkeitskonten oft nur kurzfristig gehalten werden, sind Anbieter mit einem einfachen Online-Eröffnungsprozess besonders interessant. Diesbezüglich haben sich zwei unterschiedliche Wege etabliert:
Weg 1: Freizügigkeitskonto online eröffnen
Sie eröffnen zuerst ein Freizügigkeitskonto beim Anbieter Ihrer Wahl. Nach der Eröffnung erhalten Sie dann ein Transferformular, das Ihre Angaben und die Angaben zum eröffneten Konto enthält. Das Transferformular müssen Sie per Post an Ihre bisherige Pensionskasse senden.
Weg 2: Freizügigkeitskonto mit Formular eröffnen
Sie füllen das Formular der Freizügigkeitsstiftung aus, das sämtliche Angaben Ihrerseits enthält und schicken dieses direkt an Ihre bisherige Pensionsasse. In diesem Fall erfolgt die Kontoeröffnung erst, nachdem Ihr Geld bei der Freizügigkeitsstiftung eingegangen ist.
Natürlich ist es bei Banken weiterhin möglich, ein Freizügigkeitskonto vor Ort eröffnen zu lassen.
Wann kann ich das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen?
Grundsätzlich ist die Auszahlung des Freizügigkeitskontos erst im Rahmen der Pensionierung möglich. Es gibt aber Ausnahmen. In den folgenden Fällen können Sie das Freizügigkeitskonto vorher auflösen:
- Wenn Sie selbstbewohntes Wohneigentum (WEF) erwerben möchten,
- sich selbstständig machen (muss von der Ausgleichskasse anerkannt werden),
- oder auswandern.
Alternativ zu einem WEF-Vorbezug bietet sich eine Verpfändung an, insbesondere dann, wenn in Wertschriften angelegte Freizügigkeitsgelder weiterhin investiert bleiben sollen.
Fallen bei der Auszahlung des Freizügigkeitskontos Steuern an?
Wer sich das Freizügigkeitskonto auszahlen lässt, muss die sogenannte Kapitalbezugssteuer zahlen. Mehr Infos zur Berechnung und Höhe der Steuer erhalten Sie im verlinkten Beitrag.
Wer «erbt» das Freizügigkeitskonto im Todesfall?
Viele glauben, dass das Freizügigkeitskonto im Todesfall zum Nachlass der verstorbenen Person gehört. Dem ist nicht so. Das Freizügigkeitskonto wird gesondert vom Nachlass verteilt.
Freizügigkeitskonten sollen primär denjenigen Personen zugute kommen, die vom verstorbenen Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin finanziell abhängig waren. Wie die Gelder genau verteilt werden, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Freizügigkeitskonto im Todesfall.