Der Fonds untersteht an seinem Domizil der jeweiligen nationalen Regulierung. Daraus ergeben sich je nach Fondsdomizil unterschiedliche Bedingungen. Es stellt sich deshalb die Frage, welches das richtige Fondsdomizil ist, wenn Sie als Schweizer Privatanleger in ETFs investieren möchten. Dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag nach.
Inhalt
Bei Anlagen in Fonds gibt es drei Domizil-Ebenen
Doch bevor wir starten, ist es uns wichtig, das richtige Grundverständnis zu schaffen. Wenn Sie in einen Fonds investieren, dann gibt es drei Stufen zu unterscheiden:
- Domizil des Unternehmens
- Domizil des Fonds
- Ihr persönliches Domizil als Anleger
Um die Komplexität etwas zu reduzieren, gehen wir in diesem Beitrag davon aus, dass Sie in der Schweiz wohnen und steuerpflichtig sind. Ihre Staatsbürgerschaft spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, solange Sie keine US-Person sind.
Ihr Anlegerdomizil ist also in der Schweiz. Je nach Domizil der Unternehmen, in die sie investieren möchten, ist allerdings ein anderes Fondsdomizil zu bevorzugen.
Woran erkennen Sie das Fondsdomizil eines ETF?
Das Domizil eines Fonds ist aus dem Fondsprospekt ersichtlich. Anbieter von ETF geben das Fondsdomizil auch in den Eckdaten zum Fonds bekannt. Diese Eckdaten werden im Fonds-Factsheet publiziert.
Ebenfalls kann bei europäischen ETFs die ISIN-Nummer einen Aufschluss über das Domizil des Fonds geben. Die ISIN-Nummer wird in Europa als standardisierte Identifikationsnummer eines Fonds verwendet, wobei die ersten zwei Zeichen die Buchstaben des Domizillandes darstellen.
Beispiel einen Fonds mit Domizil Schweiz:
- iShares Core SPI (CH), CH0237935652
Die besten Fondsdomizile nach Länder
Nach dem wir die Grundlagen kennengelernt haben, legen wir los. Welche Fondsdomizile sind für welche Länderinvestments am besten geeignet?
Das beste Fondsdomizil für Schweizer Aktien
Beginnen wir mit der Schweiz: Wenn Sie mittels ETF in Schweizer Unternehmen investieren möchten, ist die Sache relativ einfach. In diesem Fall ist das Fondsdomizil Schweiz zu bevorzugen.
Begründung: Das Schweizer Steuerrecht sieht vor, dass die von einem Fonds nach schweizerischem Recht (CH-Fonds) erzielten Erträge anteilmässig den Anlegerinnen und Anlegern zuzurechnen sind. Der CH-Fonds selbst stellt kein Steuersubjekt dar und muss deshalb grundsätzlich keine Einkommens- und Gewinnsteuern bezahlen. Verrechnungssteuern, die von den Unternehmen an den Bund abgeliefert werden, können somit vom Fonds zu 100 Prozent zurückgefordert werden.
Domizil | Nicht rückforderbare Steuern | Beschreibung | |
Domizil des Unternehmens | Schweiz | 0 % | 35 % der Dividende muss als Verrechnungssteuer an den Bund abgeliefert werden. Diese Verrechnungssteuer kann vom Fonds zu 100 % zurückgefordert werden, weil der Fonds selbst nicht steuerpflichtig ist. |
Domizil des Fonds | Schweiz | 0 % | Der Fonds muss ebenfalls 35 % der Erträge (egal ob sie ausgeschüttet werden oder nicht) an den Bund abliefern (VST). Diese Verrechnungssteuer kann der Anleger zurückfordern, sofern er die Erträge in der Steuererklärung deklariert. |
Domizil des Anlegers | Schweiz | Einkommenssteuer | Die Erträge müssen als Einkommen versteuert werden. |
In der folgenden Tabelle sehen Sie den Performance-Unterschied von zwei Fonds auf Schweizer Aktien, einmal mit Domizil Schweiz (UBS) und einmal mit Domizil Luxemburg (Amundi). Die Performance des Fonds mit Domizil Schweiz war jeweils um mehr als ein Prozent höher als beim Fonds mit Domizil Luxemburg. Und nur ein kleiner Teil ist auf höhere Kosten des Amundi-Fonds zurückzuführen (0.05 % höheres TER). Der Rest der Differenz ist der fehlenden Rückforderbarkeit der Verrechnungssteuer beim Fonds mit Domizil Luxemburg geschuldet.
ISIN | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
UBS ETF (CH) MSCI Switzerland (CHF) A-dis | CH0226274246 | -7.27% | 30.89% | 2.75% | 23.75% |
Amundi MSCI Switzerland UCITS ETF – CHF | LU1681044993 | -8.32% | 29.68% | 1.67% | 22.71% |
Differenz | 1.05% | 1.21% | 1.08% | 1.04% |
Stempelsteuer
Ein weiterer Grund, warum Sie für Schweizer Aktien das Fondsdomizil Schweiz bevorzugen sollten, ist die tiefere Stempelsteuer auf inländischen ETF:
Stempelsteuer auf ETF | Fonds-Domizil Ausland | Fonds-Domizil Schweiz |
Kauf | 0.150 % | 0.075 % |
Verkauf | 0.150 % | 0.075 % |
Das beste Fondsdomizil für US-Aktien
Und wie sieht es aus, wenn Sie in US-amerikanische Unternehmen investieren möchten? Die USA ist ja bekanntlich ein sehr wichtiger Markt für Aktienanlagen. Im MSCI World Index, der die westliche Welt (inkl. Japan) abdeckt, beträgt der Anteil USA fast 70 %.
Höhere Volumen und tiefere Kosten bei US-Fonds
Die Fonds mit Domizil USA verwalten ein deutlich höheres Volumen als ihre europäischen Pendants. Die laufenden Kosten (TER), aber auch die Handelsspanne (Spread) sind deshalb erfahrungsgemäss tiefer bei US-ETFs. Deshalb wäre es grundsätzlich interessant, wenn man in US-Fonds investieren könnte. Aber schauen wir zuerst die weiteren Aspekte an.
Aus steuerlicher Sicht
Auch aus steuerlicher Sicht wären Fonds mit Domizil USA zu bevorzugen. Und dies aus denselben Gründen, wie in der Schweiz. Wir erinnern uns, dass der Fonds mit Domizil Schweiz keine Steuern bezahlen muss und deshalb die Verrechnungssteuer zurückfordern kann. Dasselbe Prinzip gilt für US-Fonds. Auch sie können die Quellensteuer auf US-Dividenden vermeiden.
Zwar fallen bei der Ausschüttung vom US-Fonds an den CH-Anleger Quellensteuern an. Doch diese Quellensteuern (US-Quellensteuer und zusätzlicher Steuerrückbehalt CH) können wie bei der Schweizer Verrechnungssteuer vom Anleger vollständig zurückgefordert beziehungsweise angerechnet werden.
Domizil | Nicht rückforderbare Steuern | Beschreibung | |
Domizil des Unternehmens | USA | 0 % | Die USA kennt eine Quellensteuer auf Dividenden von 30 %. Diese 30 % kann ein Fonds mit Domizil USA zurückholen. Wir wissen nicht genau, wie das Verfahren ist, aber auf jeden Fall kann die Steuer vom Fonds vermieden werden. |
Domizil des Fonds | USA | 0 % | Bei der Ausschüttung des Fonds an die ausländischen Anleger wird die US-Quellensteuer abgezogen. Falls die US-Quellensteuer tiefer als 30 % ist, gibt es einen zusätzlichen Steuerrückbehalt der Schweiz. Beide, sowohl die US-Quellensteuer als auch der zusätzliche Steuerrückbehalt der Schweiz können vom Schweizer Anleger zurückgeholt werden, falls die Erträge in der Steuererklärung deklariert werden. |
Domizil des Anlegers | Schweiz | Einkommenssteuer | Die Erträge müssen als Einkommen versteuert werden. |
Der Spielverderber: Die US-Erbschaftssteuer
Doch, und Sie ahnen es, es gibt einen Haken. Wer nämlich US-Titel hält, der unterliegt möglicherweise der US-Erbschaftssteuer. Und dies auch dann, wenn man nicht selbst in den USA wohnhaft ist und nicht US-Bürger ist. Die Steuer beträgt bis zu 40 Prozent auf «US Situs Assets» und kann nur schon aufgrund ihrer Höhe nicht einfach ignoriert werden.
Als «US Situs Assets» gelten alle Vermögen mit einem Bezug zur USA. Ein ETF mit Domizil USA fällt darunter, ein ETF auf US-Aktien mit Domizil Irland dagegen nicht.
Es gibt allerdings eine Freigrenze. Umfasst der Nachlass nicht mehr als USD 60’000 an solchen «US Situs Assets», ist keine Steuer geschuldet. Sind mehr als USD 60’000 «US Situs Assets» im Nachlass des Verstorbenen, gibt es als Schweizer Anleger zwei Varianten:
Variante A
Man möchte das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA in Anspruch nehmen. Dann müssen der US-Steuerbehörde sämtliche Vermögenswerte des Erblassers in einer Steuererklärung offengelegt werden (inkl. Übersetzung von Ehe- und Erbverträge usw.). Sprich, es kann etwas mühsam werden. Der Vorteil dieser Variante: Man profitiert von einer höheren Freigrenze, die sich wie folgt berechnet:
1. Beispiel:
- Gesamter Nachlass: 10’000’000
- «US Situs Assets»: 2’500’000
Berechnung:
- Anteil «US Situs Assets» = 25 %
- 25 % von der Freigrenze von 11’200’000 = 2’800’000
- «US Situs Assets» 2’500’000 – Freibetrag von 2’800’000 = 0 steuerbar
- US-Erbschaftssteuer = 0
2. Beispiel:
- Gesamter Nachlass: 11’200’000
- «US Situs Assets»: 2’500’000
Berechnung:
- Anteil «US Situs Assets» = 22.32 %
- 22.32 % von der Freigrenze von 11’200’000 = 2’500’000
- «US Situs Assets» 2’500’000 – Freibetrag von 2’500’000 = 0 steuerbar
- US-Erbschaftssteuer = 0
3. Beispiel:
- Gesamter Nachlass: 12’500’000
- «US Situs Assets»: 2’500’000
Berechnung:
- Anteil «US Situs Assets» = 20 %
- 20 % von der Freigrenze von 11’200’000 = 2’240’000
- «US Situs Assets» 2’500’000 – Freibetrag von 2’240’000 = 260’000 steuerbar
- US-Erbschaftssteuer = 260’000 * 40 % = 104’000
Variante B
Will man die Daten gegenüber den USA nicht offenlegen, oder sich den administrativen Aufwand ersparen, dann berechnet sich die Steuer wie folgt:
Beispiel 1: (2’500’000 – 60’000) * 40 % = 976’000 Steuern
Beispiel 2: (2’500’000 – 60’000) * 40 % = 976’000 Steuern
Beispiel 3: (2’500’000 – 60’000) * 40 % = 976’000 Steuern
Variante für US-Persons
Für US-Persons sind US-ETFs interessant. US-Persons sind ohnehin in der USA rapportierungs- und steuerpflichtig, ob sie nun wollen oder nicht. Da macht es also keinen Unterschied mehr, ob man US-ETFs besitzt oder nicht.
Fehlende Zugänglichkeit als Privatanleger
Eine Herausforderung für Schweizer Anleger ist die fehlende Zugänglichkeit zu US-ETFs. ETF mit Fondsdomizil USA sind im Internet für Schweizer Anleger ohne sehr gezielte Suche kaum zu finden.
Dies liegt an der Finanzmarktregulierung «MIFID», die im 2018 in der EU eingeführt wurde. Als Teil der Regulierung werden von ETF-Anbietern neu standardisierte Unterlagen zu den Fonds gefordert, welche dem Schutz der Investoren dienen sollen (Key Investor Document «KID»). Da viele US-Fonds, insbesondere aus Kostengründen, die Vorgaben nicht erfüllen wollen, wurden an europäischen Fondsdomizilen Duplikate der US-Fonds aufgelegt, die höhere Kosten aufweisen. Auch die Schweiz orientiert sich an der europäischen Finanzmarktregulierung und hat mit der Einführung des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und weiteren Regulierungen inhaltlich viel von «MIFID» übernommen.
Als Konsequenz sind die US-Fonds inzwischen über viele europäische Banken und Broker für Privatkunden nicht mehr handelbar. Die konkrete Genehmigungspflicht und damit der Vertrieb von ausländischen kollektiven Anlagen in der Schweiz ist in Art. 120 des Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt. Die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassenen kollektiven Anlagen werden in einer Liste der FINMA aufgeführt. Aktuell befinden sich darauf rund 8’600 Fonds, wobei kein einziger Fonds mit Domizil USA dabei ist.
Zugang für professionelle Kunden
Weiterhin Zugang zu Fonds mit Domizil USA haben professionelle Kunden oder qualifizierte Anleger. Sie sind nicht an die FINMA-Liste gebunden. Ein Privatkunde kann gemäss Art. 5 Abs. 2 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) erklären, als professioneller Kunde gelten zu wollen, wenn er (oder sie):
- aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügt, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und über ein Vermögen von mindestens 500 000 Franken verfügt; oder
- über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Franken verfügt.
Zugang über Vermögensverwaltungsmandat
Ebenfalls als professionelle beziehungsweise qualifizierte Kunden gelten Privatkunden, für welche die Anlage im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandates durch einen zugelassenen Vermögensverwalter erfolgt. Dies ist in Artikel 10 Abs. 3ter KAG geregelt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind beim Finanzinstitut, über welchen US-ETFs gehandelt werden sollen, zusätzliche Unterlagen einzureichen (Formular W-8BEN für natürliche Personen), damit der Qualified Intermediary die Rapportierungspflichten und Quellensteuerabrechnung gegenüber der US-Steuerbehörde (IRS) korrekt vornehmen und abrechnen kann.
Das beste alternative Fondsdomizil für US-Aktien
Welches ist die beste Alternative, falls Sie die US-Erbschaftssteuer-Problematik vermeiden möchten?
In diesem Fall sticht ein Land hervor. Es ist Irland. Irland verfügt über ein altes Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, das gegenüber anderen Ländern einen Vorteil hat. Dividenden von US-Unternehmen an Fonds mit Domizil Irland werden nur mit 15 Prozent Quellensteuer belastet und nicht mit 30 Prozent, wie sonst üblich.
Domizil | Nicht rückforderbare Steuern | Beschreibung | |
Domizil des Unternehmens | USA | 15 % | Die USA kennt eine Quellensteuer auf Dividenden von 30 %. Dank eines alten Doppelbesteuerungsabkommen können Fonds mit Domizil in Irland 15 % davon zurückfordern. |
Domizil des Fonds | Irland | 0 % | Bei der Ausschüttung des Fonds an die ausländischen Anleger werden keine Quellensteuern abgezogen. |
Domizil des Anlegers | Schweiz | Einkommenssteuer | Die Erträge müssen als Einkommen versteuert werden. |
Zwar schneidet der ETF mit Domizil Irland im Performance-Vergleich schlechter ab, als der US-ETF. Die Differenz hält sich aber in Grenzen. Sie lässt sich wie folgt erklären:
- Die Quellensteuer von 15 % auf den Dividenden (von durchschnittlich 2 %), welche bei Domizil Irland zurückbehalten werden. Im Durchschnitt betrug dieser Effekt ca. 0.30 % pro Jahr für die dargestellten Jahre.
- Die laufenden Kosten (TER), welche für den Fonds mit Domizil USA im obigen Beispiel um 0.04 % pro Jahr tiefer ausfallen.
Domizil | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
iShares Core S&P 500 IVV | US (keine ISIN) | 21.79% | -4.42% | 31.44% | 18.37% | 28.66% |
iShares Core S&P 500 UCITS ETF | IE00B5BMR087 | 21.40% | -4.72% | 31.02% | 18.02% | 28.36% |
Differenz | 0.39% | 0.30% | 0.42% | 0.35% | 0.30% |
Irland ist somit die beste Alternative für Investments in US-Aktien.
Das beste Fondsdomizil für Europäische Aktien
Für die Investition in europäische Aktien sind Fonds aus Irland oder Luxemburg zu bevorzugen. Falls die Fonds die Bezeichnung UCITS haben, sind sie einheitlich europäisch reguliert.
Das beste Fondsdomizil für Emerging Markets
Auch für Anlagen in aufstrebenden Märkten sind die Fondsdomizile Irland oder Luxemburg ähnlich gut geeignet. Für sehr gezielte Investments müsste man die Situation einzeln beurteilen.
Pauschale Steueranrechnung
Nicht rückforderbare Quellensteuern auf ausländischen Dividenden können den Steuern in der Schweiz angerechnet werden (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern). Man spricht von der pauschalen Steueranrechnung. Mit «pauschal» ist gemeint, dass die Steuer für alle Stufen im Schweizerischen Steuersystem (Gemeinde, Kanton und Bund) auf einmal angerechnet wird und nicht für jede Stufe separat.
Damit man die pauschale Steueranrechnung geltend machen kann, muss man der Steuerbehörde die entsprechenden Belege einreichen, die zeigen, wie hoch die nicht rückforderbare Quellensteuer auf den Wertpapierpositionen ist. Was bei einzelnen Wertschriften noch möglich ist, wurde zum Problem bei Fonds, die in ganz viele verschiedene Aktien investieren. Doch dazu hat nun finpension ein neuartiges Reporting entwickelt, das auch bei ETFs eine pauschale Steueranrechnung ermöglichen soll.
Anmerkung zum Schluss
In diesem Beitrag nahmen wir die Sicht ein, die gilt, wenn man in physisch replizierte ETFs investieren möchte. Physisch heisst, dass der ETF die Aktien wirklich kauft und hält und nicht nur die Wertentwicklung des Indexes abbildet. Auch auf SWAP-ETFs sind wir nicht eingegangen. Möglicherweise holen wir das in einem anderen Beitrag noch nach.
Lesen Sie weiter: