Wir erklären Ihnen, unter welchen Bedingungen eine Einzahlung in die Säule 3a im Jahr der Pensionierung möglich ist. Zudem gehen wir auf die Frage ein, wann das überhaupt sinnvoll ist.

Inhaltsverzeichnis

Ist eine Säule-3a-Einzahlung und Auszahlung im gleichen Jahr möglich?
Säule-3a-Einzahlung: im Jahr der Pensionierung bleibt Maximalbetrag unverändert
Säule 3a: Ist eine Einzahlung und Auszahlung im gleichen Jahr sinnvoll?

Ist eine Säule-3a-Einzahlung und Auszahlung im gleichen Jahr möglich?

In der Säule 3a ist es möglich, eine Einzahlung und Auszahlung im gleichen Jahr zu machen (Art. 7 Abs. 4 BVV 3). Die Bedingungen? Sie sind weiterhin erwerbstätig und die Einzahlung erfolgt vor Ihrer Pensionierung. Übrigens ist es auch möglich, ein neues 3a-Konto im Jahr der Pensionierung zu eröffnen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, Sie gehen im ordentlichen Pensionierungsalter in den Ruhestand und möchten den Maximalbetrag einzahlen. Dann muss die Einzahlung vor dem Erreichen des Referenzalters, also vor Ihrem 64. bzw. 65. Geburtstag im 3a-Konto ankommen.

Nach der ordentlichen Pensionierung darf die Vorsorgestiftung von Ihnen keine Einzahlungen mehr entgegennehmen. Aber: Es ist möglich, die Säule 3a nach der Pensionierung weiterzuführen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie über das Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleiben. In diesem Fall können Sie den Bezug um höchstens fünf Jahre aufschieben.

Warum ist die Säule-3a-Einzahlung auch im Jahr der Pensionierung möglich?

Bei der Säule 3a gibt es keine Sperrfrist, wie man sie beim Einkauf in die Pensionskasse kennt. Was ist der Grund dafür? In der 2. Säule (Pensionskasse) können Sie Vorsorgelücken früherer Jahre mit einem Einkauf schliessen. Damit diese Möglichkeit nicht missbraucht wird, indem kurz nach einem Einkauf das Geld wieder bezogen wird, hat die Politik eine dreijährige Sperrfrist erlassen.

Das ist in der 3. Säule anders. In der 3. Säule ist es nicht möglich, fehlende Beitragsjahre nachzuholen. Es gibt zwar einen parlamentarischen Vorstoss, der genau dies verlangt. Die Aussichten, dass der Vorstoss durchkommt, sind jedoch gering. Weil also der nachträgliche Einkauf weiterhin nicht möglich ist, ist auch kein Steuer-Trading (hohe Steuerersparnis bei der Einzahlung und reduzierte Steuer bei der Auszahlung) im grösseren Stil möglich. Es braucht deshalb keine Sperrfrist.

Säule-3a-Einzahlung: im Jahr der Pensionierung bleibt Maximalbetrag unverändert

Auch im Jahr der Pensionierung gilt die übliche Regelung zum Maximalbetrag der Säule 3a. Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen? Dann können Sie den Maximalbetrag der kleinen 3. Säule einzahlen, selbst wenn Sie nur noch einen Bruchteil des Jahres arbeiten.

Wenn Sie keine Pensionskasse (mehr) haben, orientiert sich der Maximalbetrag an der grossen 3. Säule. Dies mit der Einschränkung, dass die Einzahlung 20 Prozent Ihres effektiven Netto-Erwerbseinkommens im Jahr der Pensionierung nicht übersteigen darf.

Netto-Erwerbseinkommen
(nach Abzug AHV/IV/EO/ALV)
maximale Einzahlung mit PK
(CHF 7’056)
maximale Einzahlung ohne PK
(CHF 35’280 bzw. max. 20 %)
CHF 10’000CHF 7’056CHF 2’000
CHF 50’000CHF 7’056CHF 10’000
CHF 100’000CHF 7’056CHF 20’000
CHF 250’000CHF 7’056CHF 35’280

Säule 3a: Ist eine Einzahlung und Auszahlung im gleichen Jahr sinnvoll?

Ob sich im Jahr der Pensionierung das Einzahlen in die Säule 3a lohnt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Es kommt darauf an, wo Sie wohnen, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen im Jahr der Pensionierung ist und wie viel Vorsorgevermögen Sie im selben Jahr beziehen werden. Um sich ein Bild zu machen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Berechnen Sie mit einem Steuerrechner, wie viel Sie mit der Einzahlung im Jahr der Pensionierung sparen können. Dafür können Sie etwa den Steuerrechner von der eidgenössischen Steuerverwaltung nutzen. Es gilt: Ist Ihr steuerbares Einkommen tief, lohnt sich eine Einzahlung weniger als bei einem hohen Einkommen. Wichtig: Als steuerbares Einkommen sind auch allfällige Rentenleistungen aus der 1. und 2. Säule ab dem Pensionierungszeitpunkt zu berücksichtigen.
  2. Berechnen Sie mit einem Steuerrechner die Steuern für den Bezug der Säule 3a. Beachten Sie dabei, dass sämtliche Auszahlungen aus der Vorsorge im selben Jahr zusammengezählt werden (i.d.R. auch die Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin). Das ist relevant, weil die Kapitalbezugsteuer progressiv ist. Wenn Sie vorausschauend geplant haben, können Sie die 3a-Vorsorgegelder gestaffelt beziehen und so die Kapitalbezugsteuer tief halten.

Haben Sie die beiden Berechnungen gemacht? Dann können Sie nun abschätzen, ob sich eine Säule-3a-Einzahlung im Jahr Ihrer Pensionierung lohnt. In vielen Fällen dürfte es vorteilhaft sein, auch im Jahr der Pensionierung nochmals den vollen Betrag einzuzahlen. Von Ihrem Säule-3a-Anbieter erhalten Sie dann die Bestätigung, dass Sie noch vor der Auflösung des Kontos den Maximalbetrag eingezahlt haben. Die Bestätigung können Sie der Steuererklärung vom nächsten Jahr beilegen. 

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