Kapitalplan
Als Kapitalplan bezeichnet man Vorsorgepläne in der zweiten Säule (Überobligatorium), die auf Rentenleistungen verzichten. Im Zeitpunkt der Pensionierung wird das Kapital ausbezahlt.
Als Kapitalplan bezeichnet man Vorsorgepläne in der zweiten Säule (Überobligatorium), die auf Rentenleistungen verzichten. Im Zeitpunkt der Pensionierung wird das Kapital ausbezahlt.