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Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug in der zweiten Säule (BVG) liegt aktuell bei 25’725 Franken (2023).

Koordinierter Lohn BVG Obligatorium

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen. Der Gesetzgeber möchte, dass die Vorsorgegefässe der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (BVG) aufeinander abgestimmt sind. Demnach werden in der zweiten Säule lediglich Löhne versichert, die 7/8 der maximalen jährlichen AHV-Altersrente übersteigen. Dadurch kann vermieden werden, dass Lohnbestandteile im Bereich der AHV-Rente doppelt versichert werden.

Es steht den Pensionskassen frei, auf einen Koordinationsabzug zu verzichten. Die Vorsorgepläne müssen jedoch angemessen bleiben und dürfen ein bestimmte Leistunghöhe nicht übersteigen.