In diesem Beitrag erklären wir Ihnen den zusätzlichen Steuerrückbehalt auf US-Dividenden und worin der Unterschied liegt zur pauschalen Steueranrechnung.
Übersicht
Quellensteuer USA Brutto | Entlastung an der Quelle (wenn über Qualified Intermediary gehalten) | Quellensteuer USA Netto | Zusätzlicher Steuerrückbehalt | Total Steuer | |
30 % | 15 % | 15 % | 15 % | 30 % | |
Beispiel US-Dividende umgerechnet CHF 1’000 | CHF 300 | CHF 150 | CHF 150 | CHF 150 | CHF 300 |
Die Quellensteuer Netto kann über die pauschale Steueranrechnung geltend gemacht werden.
Der zusätzliche Steuerrückbehalt kann ebenfalls zurückgefordert werden (wie die Verrechnungssteuer).
Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA erklärt
US-Quellensteuer grundsätzlich bei 30 %
Grundsätzlich erhebt die USA eine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von 30 Prozent. In der Schweiz kennen wir dieses System unter dem Begriff Verrechnungssteuer. Die Verrechnungssteuer in der Schweiz beträgt 35 Prozent.
Diese Art von Steuern hat das Ziel, dass man die erzielten Erträge in der Steuererklärung korrekt deklariert. Dann kriegt man die Steuer zurück. Es ist also eine Art Pfand.
Reduzierte Quellensteuer dank Doppelbesteuerungsabkommen
Wenn die USA auf Dividenden 30 Prozent Steuern abzieht und die Nettodividenden in der Schweiz zusätzlich steuerpflichtig sind (Einkommenssteuer), besteht eine doppelte Besteuerung. Eine doppelte Besteuerung ist allerdings nicht erwünscht, weshalb die Staaten mit entsprechenden Abkommen versuchen, Regeln zu vereinbaren, damit man eine Doppelbesteuerung vermeiden kann.
Die Schweiz hat 1996 ein solches Abkommen mit den USA geschlossen. In diesem Doppelbesteuerungsabkommen ist definiert, wie hoch die US-Steuer auf Dividenden maximal sein darf, wenn der Dividendenempfänger in der Schweiz wohnt:
bei Dividenden:
- 5 % bei qualifizierten Beteiligungen von Gesellschaften am dividenden-zahlenden Unternehmen. Eine qualifizierte Beteiligung liegt vor, wenn die Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Aktien des dividenden-zahlenden Unternehmens besitzt.
- 15 % in allen anderen Fällen.
bei Zinsen:
- 0 % bei Zinsen (Zinsen sind gemäss Doppelbesteuerungsabkommen nur in der Schweiz steuerbar).
Die Reduktion der US-Quellensteuer von 30 Prozent auf 0, 5 oder 15 Prozent ist nur möglich für Depotbanken, die den Status «Qualified Intermediary» haben. Dieser Status wird von der amerikanischen Steuerbehörde IRS vergeben. Qualified Intermediaries müssen Gewähr bieten können, dass die Dividenden und Zinsen an Ausländer (z. B. an natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz) fliessen.
Depotbanken ohne den Status «Qualified Intermediary» können die Quellensteuer nicht automatisch reduzieren. Für diesen Fall gibt es aber noch das das Formular W8-BEN der USA, das je nach Broker:
- direkt der Broker für Sie ausfüllt, um die Hälfte der 30 Prozent Quellensteuer zurückzufordern oder
- Sie selbst ausfüllen und einreichen können.
Zusätzlicher Steuerrückbehalt auf US-Dividenden von Schweizer Depotstellen
Zusätzlich zu der im vorhergehenden Kapitel erwähnten Steuer, die an der Quelle in den USA erhoben wird, gibt es eine Steuer, die in der Schweiz erhoben wird. Man spricht vom zusätzlichen Steuerrückbehalt. Dieser beträgt:
bei Dividenden:
- 25 % bei qualifizierten Beteiligungen von Gesellschaften am dividenden-zahlenden Unternehmen. Eine qualifizierte Beteiligung liegt vor, wenn die Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Aktien des dividenden-zahlenden Unternehmens besitzt.
- 15 % in allen anderen Fällen.
bei Zinsen:
- 30 %
Der zusätzliche Steuerrückbehalt erfolgt nur durch Depotbanken in der Schweiz. Ausländische Depotbanken kann die Schweizer Behörde naturgemäss nicht zwingen, ihr Steuern abzuliefern.
Wozu der zusätzliche Steuerrückbehalt?
Ohne zusätzlichen Steuerrückbehalt in der Schweiz gäbe es unter Umständen gar keinen Anreiz mehr, die Erträge in der Steuererklärung zu deklarieren. Der zusätzliche Steuerrückbehalt dient also dazu, das Pfand für die Steuerehrlichkeit wieder herzustellen.
Rückforderung des zusätzlichen Steuerrückbehalts
Privatpersonen können den zusätzlichen Steuerrückbehalt zurückfordern, indem sie im Rahmen der Steuererklärung das Formular R-US 164 «Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA» ausfüllen. In vielen Kantonen ist das Formular R-US 164 im Formular DA-1 «Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern für ausländische Dividenden und Zinsen» integriert, sodass nur ein Formular zu Anwendung kommt, das sowohl die Rückforderung des zusätzlichen Steuerrückbehalts als auch die pauschale Steueranrechnung (vgl. nächstes Kapitel) ermöglicht.
Das Formular DA-1 verwendet den Begriff «Anrechnung», weil die Rückerstattung mit der Steuerschuld verrechnet wird. Die Steuerschuld, die man aufgrund von Einkommen und Vermögen hat, wird durch das geltend gemachte Guthaben aus dem zusätzlichen Steuerrückbehalt reduziert.
Wer die Dividenden und Zinsen in der Steuererklärung nicht deklariert, verliert den Anspruch auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts drei Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, in der die Erträge angefallen sind.
Kurzübersicht Quellensteuer Vereinigte Staaten von Amerika
Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen
Unterschied zur pauschalen Steueranrechnung
Das Ergebnis der pauschalen Steueranrechnung ist dasselbe wie bei der Rückforderung des zusätzlichen Steuerrückbehalts auf US-Dividenden. Man kann Steuern auf ausländischen Erträgen der eigenen Steuerschuld anrechnen lassen und bezahlt so weniger Steuern.
Inhaltlich geht es allerdings um einen anderen Teil der Steuern auf ausländischen Erträgen, nämlich auf den Teil, den man im Ausland nicht zurückfordern kann und definitiv geschuldet ist.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der zusätzliche Steuerrückbehalt auch zurückerstattet wird, wenn man keine Steuerschuld hat. Bei der pauschalen Steueranrechnung ist hingegen eine Anrechnung nur möglich, wenn eine Einkommenssteuer im betreffenden Jahr geschuldet ist. Die Einkommenssteuerschuld definiert die maximale pauschale Steueranrechnung. Ohne Steuerschuld ist auch keine Anrechnung möglich. Zudem wird eine pauschale Steueranrechnung erst ab einem Betrag von 100 Franken gewährt.
Die pauschale Steueranrechnung ausländischer Quellensteuern auf Dividenden wird als «pauschal» bezeichnet, weil die Anrechnung nicht auf die einzelnen schweizerischen Steuern (Einkommensteuer, Vermögenssteuer usw.) aufgeteilt wird. Im Grunde verwirrt das Wort «pauschal» aber mehr als es hilft.