Ob Pensionskasse, Säule 3a oder Freizügigkeit: Wer sich daraus Geld auszahlen lässt, muss Steuern zahlen. Diese Kapitalbezugssteuer variiert stark je nach Kanton. Mit unserem Kantonsvergleich und Rechenbeispielen behalten Sie den Überblick. Zudem geben wir Tipps, wie Sie Ihre Steuerbelastung reduzieren können.

Inhalt

Wann muss ich eine Kapitalbezugssteuer zahlen?

Auszahlungen aus der 2. und 3. Säule werden separat als Kapital besteuert – zu einem reduzierten Steuersatz. Die offiziellen Behörden sprechen dabei oft von der «Steuer auf Kapitalleistungen». Die Kapitalbezugssteuer fällt an, wenn Sie:

  • Ihre Pensionskasse beziehen
  • Ihre Säule 3a beziehen
  • Ihre Freizügigkeitskonten beziehen

Die Steuer wird auf Ebene des Bundes, des Kantons und der Gemeinde erhoben. Sofern Sie Mitglied einer Kirche sind, fällt auch hierfür eine Steuer an. Konfessionslose Personen zahlen keine Kirchensteuern.

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Kapitalbezugssteuer: Vergleich der Kantone

Die Steuer für Kapitalleistungen unterscheidet sich

  • je nach Kanton
  • und je nach Höhe des ausgezahlten Betrags.

Wir haben die Steuersätze für den Kapitalbezug der Pensionskasse und Säule 3a von allen Kantonen aufgelistet. Dabei sind Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern berücksichtigt. Die Tabelle kann nach Belieben sortiert werden.

Zusätzlich haben wir Ihnen eine interaktive Karte der Schweiz erstellt, auf der Sie die Steuern beim Kapitalbezug miteinander vergleichen können.

50'000100'000250'000500'0001 Mio.2 Mio.5 Mio.10 Mio.20 Mio.
AG, Aarau3.12%4.85%7.09%8.22%8.77%8.95%9.06%9.10%9.11%
AI, Appenzell2.38%3.31%4.60%5.14%5.34%5.34%5.34%5.34%5.34%
AR, Herisau7.56%7.94%8.96%9.91%11.14%11.65%11.96%12.06%12.11%
BE, Bern3.50%4.63%6.53%8.26%9.62%10.42%10.96%11.15%11.24%
BL, Liestal3.46%3.84%4.86%6.72%9.56%9.72%9.72%9.72%9.72%
BS, Basel3.66%5.29%8.26%9.45%9.97%10.14%10.23%10.27%10.28%
FR, Fribourg1.96%3.24%6.96%9.30%10.40%10.85%11.12%11.21%11.26%
GE, Genève2.53%4.13%6.22%7.41%8.11%8.38%8.54%8.59%8.62%
GL, Glarus4.79%5.17%6.19%6.73%6.93%6.93%6.93%6.93%6.93%
GR, Chur2.91%3.28%4.31%5.76%5.96%5.96%5.96%5.96%5.96%
JU, Delémont5.39%6.17%8.56%9.64%10.11%10.24%10.32%10.35%10.36%
LU, Luzern2.27%3.76%5.45%6.22%6.53%6.58%6.62%6.63%6.63%
NE, Neuchâtel4.89%5.68%7.83%8.46%8.75%8.80%8.83%8.84%8.84%
NW, Stans2.67%3.64%5.01%5.55%5.74%5.74%5.74%5.74%5.74%
OW, Sarnen5.28%5.66%6.68%7.22%7.42%7.42%7.42%7.42%7.42%
SG, St. Gallen5.51%5.88%6.91%7.45%7.65%7.65%7.65%7.65%7.65%
SH, Schaffhausen1.98%3.18%4.83%5.37%5.57%5.57%5.57%5.57%5.57%
SO, Solothurn3.48%4.97%6.97%7.64%7.84%7.84%7.84%7.84%7.84%
SZ, Schwyz1.14%2.15%5.26%7.77%9.55%9.55%9.55%9.55%9.55%
TG, Frauenfeld6.23%6.61%7.63%8.17%8.37%8.37%8.37%8.37%8.37%
TI, Bellinzona4.02%4.40%5.42%7.10%8.09%8.09%8.09%8.09%8.09%
UR, Altdorf3.87%4.24%5.27%5.81%6.00%6.00%6.00%6.00%6.00%
VD, Lausanne3.34%4.59%6.95%8.39%9.06%9.30%9.44%9.49%9.51%
VS, Sion4.36%4.74%6.13%8.78%10.30%10.30%10.30%10.30%10.30%
ZG, Zug1.77%2.81%4.60%5.76%6.28%6.43%6.53%6.56%6.58%
ZH, Zürich4.50%4.88%5.90%7.16%11.16%15.77%22.04%26.22%28.36%

– Annahme: Auszahlung im Alter von 65 Jahren, alleinstehender Mann, konfessionslos
– Quelle: Steuerdaten vom Steuerrechner des Bundes

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Wie wird die Kapitalleistung besteuert?

Wie Sie in der obigen Tabelle gesehen haben, variiert die Kapitalleistungssteuer je nach Kanton stark.

Es gibt aber auch Gemeinsamkeiten:

  • Fallen in einem Steuerjahr mehrere Kapitalleistungen an, werden diese zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Auch Auszahlungen an Eheleute oder Personen in einer eingetragenen Partnerschaft werden in der Regel gemeinsam besteuert.
  • Kapitalleistungen werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Das ausgezahlte Geld der Pensionskasse bzw. Säule 3a wird also nicht zum steuerbaren Einkommen dazugezählt. Es wird separat als Kapital besteuert.
  • Die Sozialabzüge, die sonst bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens gewährt werden, gelten für Kapitalbezüge nicht.

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Kapitalbezugssteuer optimieren

Gestaffelter Bezug

Beziehen Sie im gleichen Jahr Kapital aus der 2. und 3. Säule, zahlen Sie mehr Steuern, als wenn Sie die Bezüge über mehrere Jahre staffeln.

Auch wenn Sie mehrere Säule-3a-Konten haben, sollten Sie sie über mehrere Jahre verteilt beziehen und so Ihre Steuern optimieren.

Rückzahlungen WEF-Vorbezugs: Bezahlte Kapitalbezugssteuer kann man zurückfordern

Auch beim WEF-Bezug (Wohneigentumsförderung) fällt die Kapitalbezugssteuer an. Diese Steuer auf den WEF-Vorbezug können Sie zurückfordern, falls Sie den Bezug wieder in die Pensionskasse zurückbezahlen.

Wichtig zu wissen: Sie müssen die Rückerstattung innert drei Jahren beantragen. Danach erlischt das Anrecht auf Rückerstattung. 

Eine automatische Rückerstattung ist nicht vorgesehen. Sie müssen also selbst aktiv werden.

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Soll ich das Pensionskassengeld anlegen?

Statt das Guthaben auf einem Sparkonto zu parkieren, können Sie es auch anlegen, etwa mit finpension Invest. Unser Entnahmeplan ermöglicht es Ihnen, sich mit dem angelegten Kapital selbst eine Rente auszuzahlen.

In unserer Anleitung zum Geldanlegen zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es beim Investieren gibt und worauf Sie achten sollten.

Wichtig: Geld anlegen bedeutet immer auch, Risiko einzugehen. Deshalb sollten Sie Ihre Risikobereitschaft ermitteln, bevor Sie sich für eine Geldanlage entscheiden. Dazu gehört auch die Überlegung, wie lange Ihr Anlagehorizont ist. 

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Berechnungsmethoden der Kantone für die Kapitalauszahlungssteuer

Es gibt 4 verschiedene Methoden für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer.

Um den effektiven Steuerbetrag zu berechnen, muss die mit dem Steuersatz ermittelte einfache Steuer jeweils mit dem Gemeinde- und Kantonssteuerfuss multipliziert werden (siehe Rechenbeispiele).

Einige Kantone haben Mindest- oder Maximalsteuersätze (AR, AI, BL, GR, NE, NW, SZ, TI, VS, ZG und ZH). Teils werden auch steuerfreie Beträge gewährt (AG, BE, BS, FR, GR, VS).

4 Berechnungsmethoden in der Übersicht

Die 4 Berechnungsmethoden zur einfachen Steuer sehen wie folgt aus:

Besteuerung anteilsmässig am Steuertarif für Einkommen: Bund, AG, AI, GE, NE, NW, OW, SH, SO, VD und ZG
Die Kapitalbezugssteuer beträgt ein Bruchteil der Steuer, die auf einem entsprechend hohen Einkommen hätte bezahlt werden müssen. Zur Berechnung kann entweder der Steuersatz oder die theoretisch zu zahlende Einkommenssteuer mit dem Bruchteil multipliziert werden (siehe Rechenbeispiel: Frau Müller).

Besteuerung nach dem System des Rentensatzes: GR, SZ, TI, VS und ZH
Auch dieses Modell orientiert sich am Einkommenssteuertarif. Die Berechnung ist aber komplizierter. Zuerst wird abgeklärt, wie hoch eine entsprechende Rente wäre, wenn das Vorsorgeguthaben in Rentenform bezogen würde. Mit der so ermittelten Rentenhöhe kann anhand des Einkommenssteuertarifs der Steuersatz ermittelt werden. Dieser Steuersatz wird anschliessend mit dem gesamten Kapitalbezug multipliziert (siehe Rechenbeispiel: Herr Kälin).

Eigener Steuertarif für Kapitalleistung: AR, BE, BL, BS, JU, LU und ZG
In diesen Kantonen kommt ein separater Steuertarif – auch Staffeltarif genannt – speziell für den Kapitalbezug zur Anwendung. Die Höhe dieses Tarifs ist unabhängig vom Einkommenssteuertarif und wird im Steuergesetz separat aufgeführt.

Fixer Prozentsatz für Kapitalleistung: GL, SG, TG und UR
Schliesslich gibt es Kantone, die es gerne einfach haben. Sie wenden einen fixen Steuersatz an, der auf der gesamten Kapitalleistung fällig wird. Unabhängig von der Höhe der Auszahlung ist der Steuersatz immer gleich hoch. Einzig wegen der Bundessteuer, die nicht stetig steigend, sondern progressiv ausgestaltet ist, nimmt die Steuerquote in der Vergleichstabelle auch in diesen Kantonen mit zunehmender Höhe des Kapitalbezugs zu. Dies jedoch deutlich geringer als in anderen Kantonen.

*Der Rentenumwandlungssatz ist von Kanton zu Kanton verschieden. Das Tessin und Wallis verwenden z.B. eine Tabelle zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten. Da es aktuell noch unterschiedliche Rentenalter für Frauen und Männer gibt, ist auch das Geschlecht massgebend für die Steuerberechnung dieser Kantone.

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Rechenbeispiel: Anteilsmässig am Steuertarif für Einkommen

Zur Veranschaulichung ein Beispiel mit Frau Müller, alleinstehend, konfessionslos und wohnhaft in der Gemeinde Lausanne VD. Sie möchte ihre Säule 3a in Höhe von CHF 250’000 beziehen.

  • Der Kanton Waadt besteuert Kapitalleistungen aus der Vorsorge mit einem Fünftel des Steuertarifs für Einkommen.
  • Der Steuertarif für ein Einkommen von CHF 250’000 beträgt 11.532%. Ein Fünftel davon ist 2.3064%. Multipliziert mit CHF 250’000 ergibt dies eine einfache Steuer von CHF 5’766.
  • Der Steuerfuss des Kantons VD beträgt 155, multipliziert mit der einfachen Steuer ergibt sich daraus eine Kantonssteuer von CHF 8’937.
  • Der Steuerfuss der Gemeinde Lausanne VD beträgt 78.5, multipliziert mit der einfachen Steuer ergibt sich daraus eine Gemeindesteuer von CHF 4’526.
  • Hinzu kommt die Bundessteuer von CHF 3’903.
  • Die Kapitalbezugssteuer für Frau Müller summiert sich so auf total CHF 17’366, das entspricht 6.95% des 3a-Guthabens.

Quellen:

Rechenbeispiel: Besteuerung nach dem Rentensatz

Herr Kälin, alleinstehend, konfessionslos wohnt in der Gemeinde Schwyz SZ. Sein Kapitalbezug in der Höhe von CHF 250’000 wird nach dem Rentensatz besteuert.

Im Steuergesetz des Kantons Schwyz steht geschrieben: «Kapitalleistungen werden zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn an Stelle der einmaligen eine jährliche Leistung von 1/25 der Kapitalleistung ausgerichtet würde.»

  • 1/25 von CHF 250’000 sind CHF 10’000.
  • Der Einkommensteuertarif für CHF 10’000 Einkommen beträgt 1.275%. Dieser Tarif wird nun mit der gesamten Kapitalleistung multipliziert.
  • Dies ergibt eine einfache Steuer von CHF 3’187.50.
  • Die einfache Steuer muss wiederum mit dem Steuerfuss multipliziert werden. Der Steuerfuss beträgt 290% der einfachen Steuer. Die Kantonssteuer umfasst somit CHF 9’244.
  • Zusammen mit der Bundessteuer von CHF 3’903 ergibt dies für Herrn Kälin eine Steuer von total CHF 13’147 oder 5.26% der Kapitalleistung.

Quellen:

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