In üblichen Kadervorsorgeplänen wird das angesparte Geld von der Pensionskasse gemeinsam für alle angelegt. Alle fahren denselben Zug. 1e-Kaderpläne unterscheiden sich in diesem Punkt von üblichen Kadervorsorgeplänen. Bei 1e-Plänen wählt der Versicherte die Anlagestrategie für sein Vorsorgevermögen selbst aus. Er kann die Anlagestrategie wählen, die am besten zu seiner Lebenssituation passt. Bis zu zehn unterschiedliche Anlagestrategien kann die Vorsorgekommission den Versicherten zur Wahl anbieten. Eine davon muss von Gesetzes wegen risikoarm sein.

Vielfältige Vorteile von 1e-Plänen

Schutz vor Umverteilung

Ein grosser Vorteil von 1e-Plänen ist der Schutz vor Umverteilung. Die Versicherten erhalten die volle Rendite gutgeschrieben. Es wird nichts abgezweigt, um überhöhte Rentenversprechen aus dem BVG-Obligatorium zu finanzieren.

Das Unternehmen kann sich so als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Ein 1e-Plan gibt der Rekrutierungsabteilung ein Verkaufsargument in die Hand, mit welchem man sich von anderen Unternehmen abheben kann.

Sanierungsrisiken fallen weg

Die Vorsorgeeinrichtung muss keine Mindestaustrittsleistung garantieren. Die Versicherten von 1e-Plänen müssen allfällige Verluste selbst tragen. Demnach ist es nicht möglich, dass die Sammelstiftung in eine Unterdeckung gerät. Sanierungsrisiken für die angeschlossenen Unternehmen und ihre Versicherten entfallen für die im 1e-Plan versicherten Löhne gänzlich.

Die Bilanz kann durch die Einführung eines 1e-Vorsorgeplans von Vorsorgeverpflichtungen entlastet werden, was die Eigenkapitalquote erhöht und in einem besseren Rating resultiert (dies unter der Rechnungslegung IFRS oder US-GAAP).

Einkaufspotential kann erhöht werden

1e-Pläne beginnen bei einem Lohn von 132’300 Franken. Die Lohnobergrenze liegt bei 882’000 Franken. Somit können Lohnbestandteile von maximal 749’700 Franken versichert werden.

Abhängig davon, was für eine Vorsorgelösung Sie bisher hatten, können Sie mit einem 1e-Plan das Einkaufspotential deutlich erhöhen. Freiwillige Einkäufe sind bei den Versicherten sehr beliebt, um Steuern zu sparen.

Da eine Umverteilung von Vorsorgegeldern von den Aktiven zu den Rentner ausgeschlossen ist, sind Einkäufe in 1e-Pläne deutlich attraktiver als in herkömmlichen PK-Lösungen. Wenn der 1e-Plan Rückgewähr auf dem Kapital bietet, ist der freiwillige Einkauf auch im Todesfall geschützt und wird an die Begünstigen zusätzlich zu allfälligen Renten oder versicherten Todesfallkapitalien ausbezahlt.

Tiefere Risikokosten dank risikoarmem Kollektiv

Die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherte in 1e-Plänen vor der Pensionierung Leistungen für die Risiken Tod oder Invalidität beziehen, ist signifikant tiefer als im BVG-Obligatorium. Die Risikoprämien sind daher oft deutlich günstiger als bei normalen Pensionskassen.

PS: Auch bei 1e-Plänen muss das Versicherungsprinzip eingehalten werden. Mindestens vier Prozent der gesamten Beiträge müssen für die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität eingesetzt werden.

Sehen Sie in einem weiteren Beitrag, wie 1e-Pläne von den Unternehmen ausgestaltet werden.