Um ein Eigenheim zu finanzieren, werden mindestens 20 Prozent eigene Ersparnisse vorausgesetzt, sogenannte Eigenmittel. Um diese Quote zu erreichen, können Gelder aus der 2. oder 3. Säule verwendet werden. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den WEF-Vorbezug aus der 2. Säule (Pensionskasse oder Freizügigkeit).

Inhaltsverzeichnis

Verpfändung der Vorsorgegelder statt Vorbezug?

Statt die Vorsorgegelder aus der Pensionskasse vorzubeziehen, können sie auch nur verpfändet werden. Eine Verpfändung hat gewisse Vorteile gegenüber dem Vorbezug:

  • Die Verpfändung hat den Vorteil, dass Sie (noch) keine Kapitalbezugssteuer bezahlen müssen. Somit kann der Bezug und die damit fällige Steuer auf später aufgeschoben werden.
  • Zudem sind weiterhin Einkäufe in die Pensionskasse möglich. Bei einem Vorbezug wäre dies erst wieder erlaubt, nachdem der Vorbezug vollständig zurückbezahlt wurde.
  • Weiter kann ein Vorbezug die Leistungen bei Invalidität und im Todesfall reduzieren (muss aber nicht). Bei der Verpfändung würden die Leistungen nicht reduziert.
  • Es kann sogar sein, dass Sie von der Pensionskasse mehr Zins erhalten, als Sie für die zusätzliche Hypothek bezahlen müssen. Auch dann ist es natürlich interessant, das Geld in der Pensionskasse zu lassen.

Fazit: Wenn Sie genügend freie Mittel haben und die Tragbarkeit es erlaubt, spricht vieles für eine Verpfändung und gegen einen Vorbezug.

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Konsequenzen eines WEF-Vorbezugs

Wer sich einen WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse überlegt, sollte die Konsequenzen kennen:

  1. Beim Vorbezug von Vorsorgegeldern fällt eine Kapitalbezugssteuer an. Wenn Sie den Vorbezug später wieder in die Pensionskasse zurückzahlen, können Sie die Steuer aber zurückfordern.
  2. Durch den Bezug kann eine Vorsorgelücke entstehen. Ihre Pensionskasse ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren, welchen Einfluss ein Vorbezug auf das voraussichtliche Altersguthaben und die Deckung der Risiken Tod und Invalidität hat.
  3. Bis sämtliche Vorbezüge vollständig zurückbezahlt sind, können Sie keine steuerbegünstigten Einkäufe mehr vornehmen.

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Wichtige Fakten zum WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse

Frist abklären – sie kann bis sechs Monate dauern

Die Gesetzgebung lässt den Vorsorgeeinrichtungen bis zu sechs Monate Zeit für die Auszahlung eines Vorbezugs. Obwohl in der Praxis deutlich kürzere Fristen üblich sind, lohnt es sich, die konkrete Situation möglichst rasch bei der eigenen Pensionskasse abzuklären.

Erst drei Jahre nach einem freiwilligen Einkauf zu empfehlen

Falls Sie in den vergangenen drei Jahren einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse getätigt haben, empfiehlt sich ein WEF-Vorbezug nicht. Grund: Wenn Sie trotzdem Geld vorbeziehen, wird Ihnen der Steuerabzug, den Sie mit dem freiwilligen Einkauf machen konnten, nachträglich aufgerechnet. Sie müssten dann eine Nachsteuer bezahlen.

10 % mindestens aus freien Mitteln kommen (nicht 2. Säule)

Zehn Prozent des Belehnungswertes des Kaufobjektes müssen aus freien Mitteln stammen und dürfen nicht aus der Pensionskasse (egal ob Vorbezug oder Verpfändung) genommen werden. Diese Mittel werden auch als harte Eigenmittel bezeichnet. Der Rest kann aus der Pensionskasse finanziert werden.

Falls der Belehnungswert tiefer ist als der Kaufpreis (was passiert, wenn die Bank den Wert der Immobilie tiefer einschätzt), dann müssen Sie auch diese Differenz aus freien Mitteln finanzieren.

Falls Sie die zehn Prozent aus freien Mitteln bereitstellen können, steht es Ihnen frei, wie viel Sie aus der Pensionskasse beziehen. Was wir damit sagen wollen: Sie können insgesamt auch mehr als die mindestens erforderlichen 20 Prozent an Eigenmittel aufbringen, um das Eigenheim zu kaufen.

Einschränkung nach 50 Jahren

Bis zum Alter von 50 Jahren dürfen Sie Ihr gesamtes Altersguthaben fürs Eigenheim beziehen. Danach gibt es eine Limitierung, denn ein Teil des Guthabens soll in der Pensionskasse erhalten bleiben für Ihren Lebensabend.

Ab 50 Jahren dürfen Sie entweder das, was an Ihrem 50. Geburtstag zur Verfügung stand, oder nur noch maximal die Hälfte des aktuellen Altersguthabens beziehen. Um mehr zu beziehen, als mit 50 Jahren zur Verfügung stand, muss das aktuelle Altersguthaben also mehr als doppelt so hoch sein.

Maximalbetrag für einen WEF-Vorbezug nach 50

Mindestens 20’000 Franken pro Bezug

Der Mindestbetrag für einen WEF-Vorbezug liegt bei 20’000 Franken. Die Limite gilt pro Bezug und Vorsorgeeinrichtung separat. Beträge von mehreren Vorsorgeeinrichtungen können somit nicht zusammengezählt werden.

Zwar gibt es Ausnahmen: Für die Beteiligung an Wohnbaugenossenschaften oder den Bezug von Freizügigkeitsguthaben gilt kein gesetzlicher Mindestbetrag. Nichtsdestotrotz lohnt es sich aufgrund der pauschalen Bearbeitungsgebühren oft nicht, nur ein paar tausend Franken zu beziehen.

Nur alle fünf Jahre möglich pro Vorsorgeeinrichtung

Ein WEF-Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich. Diese Vorschrift gilt jedoch für jede Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule separat. Wenn Sie also über Geld bei mehreren Vorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen, 1e-Sammelstiftungen oder Freizügigkeitsstiftungen verfügen, sind während den fünf Jahren mehrere Vorbezüge möglich: Einmal von der Pensionskasse, das andere Mal von der Freizügigkeitsstiftung usw.

Bis drei Jahre vor der Pensionierung

In der Regel ist ein WEF-Vorbezug nur bis drei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich. Vorsorgeeinrichtungen können diese Frist verkürzen oder ganz darauf verzichten. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach und erkundigen Sie sich nach der geltenden Regelung im Reglement.

Einschränkung bei einer Unterdeckung möglich

Wenn die Pensionskasse sich in einer Unterdeckung befindet, kann es sein, dass kein Vorbezug möglich ist oder dieser erst zeitlich verzögert erfolgen kann. Klären Sie deshalb frühzeitig ab, wie die Situation bei Ihrer Pensionskasse aussieht.

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Was gilt als Investition in ein Eigenheim?

Pensionskassengelder können nur für den Kauf einer Immobilie eingesetzt werden, die Sie selbst bewohnen. Zweitwohnungen sind ausgeschlossen. Ein WEF-Vorbezug der PK-Gelder ist nur für den Erstwohnsitz möglich, und zwar in folgenden Fällen:

  • Kauf einer Wohnung oder eines Hauses
  • Bau eines Hauses (Baubewilligung vorausgesetzt)
  • Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft (oder dergleichen)
  • Rückzahlung von Hypothekardarlehen
  • Umbau oder Renovationen (werterhaltend oder wertvermehrend, ohne Luxuscharakter)

Nicht erlaubt ist der WEF-Vorbezug weder für den laufenden Unterhalt noch für Hypothekarzinsen und auch nicht für den Kauf von Bauland – erst, wenn für das Land ein bewilligtes Bauprojekt vorliegt, kann ein WEF-Bezug erfolgen.

Spezialfall: Mehrfamilienhaus

Auch für Mehrfamilienhäuser können Pensionskassengelder vorbezogen werden. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Stockwerkeinheiten handelt oder nicht. Solange eine der Wohnungen selbst bewohnt wird, sind die gesetzlichen Bedingungen erfüllt.

Die Höhe des Vorbezugs ist auch bei einem Mehrfamilienhaus auf den Teil beschränkt, der nicht als harte Eigenmittel eingebracht werden müssen. Massgebend ist allerding nicht der Belehnungswert der gesamten Immobilie, sondern nur der Wohnung, die man selbst bewohnt. Dazu muss der Wertanteil der selbst bewohnten Wohnung am gesamten Mehrfamilienhaus ausgeschieden werden.

Spezialfall: Liegenschaft im Ausland

Auch Wohnraum im Ausland kann nur mit PK-Geldern mitfinanziert werden, wenn Sie ihn selbst bewohnen. Für Zweitwohnungen kann die Pensionskasse auch hier nicht bezogen werden.

Für Grenzgänger:innen und Personen, die sich in der EU/EFTA niederlassen, ist es ebenfalls möglich, von der Wohneigentumsförderung (WEF) zu profitieren. Falls das Objekt durch eine ausländische Bank finanziert wird, gelten jedoch andere Rahmenbedingungen als in der Schweiz. Bei der 10-Prozent-Regel handelt es sich nämlich um eine Selbstregulierung der Schweizer Banken.

Auch möglich bei Auswanderung: Falls Sie sich in der Schweiz abmelden und ausserhalb der EU/EFTA niederlassen, können Sie die Pensionskasse ohnehin vollständig beziehen. Der Bezug muss nicht im Zusammenhang mit dem Kauf von Wohneigentum stehen.

Spezialfall: Ersatzbeschaffung einer Liegenschaft

Planen Sie, Ihr Eigenheim zu verkaufen und ein anderes Eigenheim zu kaufen? Dann können Sie den Vorbezug nach der Veräusserung Ihres bisherigen Eigenheims auf ein Freizügigkeitskonto einzahlen. Anschliessend haben Sie zwei Jahre Zeit für den Kauf des neuen Wohneigentums und können den Vorbezug wieder als Eigenmittel einbringen.

Sicherung des Vorsorgezweckes durch Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch

Damit der Zweck der Vorsorgegelder auch nach dem Bezug erhalten bleibt, wird im Grundbuch eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen. Sie bewirkt, dass Sie das Wohneigentum nur dann veräussern dürfen, wenn der Vorbezug gleichzeitig in die Pensionskasse zurückbezahlt wird. Ist der Verkaufserlös (Verkaufspreis abzüglich Hypothekarschulden und Überschreibungskosten) tiefer als der Vorbezug, müssen Sie nur den Verkaufserlös zurückbezahlen.

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Vorbezug oder Verpfändung der 3. Säule

In diesem Artikel haben wir uns nur mit der 2. Säule beschäftigt. Jedoch kann auch die 3. Säule vorbezogen oder verpfändet werden. 3a-Gelder können uneingeschränkt für selbstgenutztes Wohneigentum oder zur Amortisation der Hypothek eingesetzt werden und gelten nach dem Bezug als freie Mittel, wovon sie ja mindestens zehn Prozent haben müssen.

Sofern Sie bei der Finanzierung der Immobilie nicht auf beide, die 2. und 3. Säule, angewiesen sind, stellt sich die Frage, was besser ist: die Pensionskasse oder die 3. Säule vorzubeziehen.

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