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Säule 3b

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen. Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge. Sie wird unterteilt in die Säule 3a und die Säule 3b.

Einzahlungen in die Säule 3a können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Nur vom Bund anerkannte 3a-Stiftungen können 3a-Produkte anbieten.

Alles, was Sie sonst fürs Alter auf die Seite legen, zum Beispiel in Form eines Sparkontos oder durch Wertschriftenanlagen, wird als Säule 3b bezeichnet. Mit der Säule 3b ist das private Sparen gemeint, das im Gegensatz zur Säule 3a nicht steuerlich abzugsfähig ist.

Deklaration in der Steuererklärung

Konto- oder Wertschriftenguthaben sowie Rückkaufswerte von Versicherungen der Säule 3b müssen Sie in der Steuererklärung wie ganz normale Vermögen im Vermögensverzeichnis deklarieren. Die Säule 3b wird zum steuerbaren Vermögen gezählt und die Erträge aus der Säule 3b zum steuerbaren Einkommen.