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Kleine und grosse Säule 3a

Sprachliches Hilfsmittel

In die kleine Säule 3a können alle einzahlen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. In die grosse Säule 3a können nur Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, einzahlen. Dies als Ersatz für die fehlende 2. Säule.

Kleine Säule 3a: bis CHF 7’056
Grosse Säule 3: bis CHF 35’280

In die kleine Säule 3a kann man maximal 7’056 Franken, in die grosse maximal 35’280 Franken pro Jahr einzahlen (Stand 2023). Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind (Selbstständigerwerbende oder bei Nichterreichen BVG-Mindestlohn), dürfen maximal 20 Prozent ihres Einkommens in die gebundene Form der 3. Säule (3a) einzahlen.

Keine kleinen und grossen 3a-Konti

Die Unterscheidung der kleinen und grossen Säule 3a ist rein sprachlicher Natur. Zwar werden die Einzahlungen teilweise unterschiedlich behandelt, so sind zum Beispiel Einzahlungen in die grosse Säule 3a auch relevant für die Berechnung des Einkaufspotentials in der Pensionskasse. Es gibt aber keine kleinen und grossen 3a-Konti. Einzahlungen in die kleine und grosse Säule 3a fliessen in dieselbe Produkte hinein.