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Austrittsleistung

Falls Sie vor der Pensionierung einen Job aufgeben, wird das Altersguthaben der Pensionskasse ausbezahlt. Diese Auszahlung wird auch Austrittsleistung genannt. Sie setzt sich zusammen aus dem Betrag, den Sie ursprünglich in die Pensionskasse eingebracht haben, den aufgelaufenen Sparbeiträgen, den freiwilligen Einkäufen und den Zinsgutschriften. Alternativ wird die Austrittsleistung auch Freizügigkeitsleistung genannt.