Das umhüllende PK-Modell mit gemischtem Umwandlungssatz ist tückisch. Wer das System nicht versteht, sollte sich vor einem freiwilligen Einkauf informieren, sonst kann es teuer werden. So geschehen bei Herr Meier aus Egerkingen.

Herr Meier hat sein Leben lang gespart, um etwas auf die Seite zu legen. Ein paar Jahre vor der Pensionierung hat er davon gehört, dass man freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse machen kann. Die Einzahlungen könne man von den Steuern abziehen, hiess es. Er hat also einen grossen Teil seiner Ersparnisse genommen und über mehrere Jahre gestaffelt in die Pensionskasse einbezahlt. Total 100’000 Franken.

Herr Meier ist in einer Pensionskasse versichert mit einem umhüllenden Modell. Im umhüllenden Modell gibt es nur einen Rentenumwandlungssatz, der gleichermassen für das Guthaben im Obligatorium und im Überobligatorium gilt. Bei Herr Meiers Pensionskasse lag dieser Rentenumwandlungssatz bei 5 %. Er hat also angenommen, dass er mit der Einzahlung von 100’000 Franken eine zusätzliche Rente von 5’000 Franken erhält.

Was Herr Meier nicht wusste ist, dass es im Obligatorium einen gesetzlichen Mindestumwandlungssatz von 6.8 % gibt und dass auch Pensionskassen im umhüllenden Modell diesen Umwandlungssatz garantieren müssen. Herr Meier hatte vor dem Einkauf ein Guthaben von 300’000 Franken in der Pensionskasse. Alles im Obligatorium. Er hatte demnach Anrecht auf eine Rente von 20’400 Franken und nicht bloss auf 15’000 Franken, wie er wohl aufgrund des gemischten Umwandlungssatzes von 5 % dachte.

Das ist natürlich eine ganz andere Ausgangslage. Denn wird das Guthaben nach den freiwilligen Einkäufen von 400’000 Franken mit dem gemischten Umwandlungssatz von 5 % multipliziert, ergibt dies lediglich eine Rente von 20’000 Franken. Da die Rente trotz Einkauf tiefer ist als die Rente aus dem Obligatorium (6.8 % von 300’000 Franken), haben die freiwilligen Einzahlungen zu keiner Verbesserung der Rente geführt.

Erst ab 108’000 Franken würden Einkäufe bei Herr Meier zu einer Erhöhung der Rente führen:

Obligatorium6.8 % JahresrenteGesamtguthaben5 % Jahresrente
Fr. 300’000Fr. 20’400Fr. 300’000Fr. 15’000
Fr. 300’000Fr. 20’400Fr. 400’000Fr. 20’000
Fr. 300’000Fr. 20’400Fr. 408’000Fr. 20’400
Fr. 300’000Fr. 20’400Fr. 500’000Fr. 25’000

Nun könnte man natürlich empfehlen, Herr Meier solle doch die 100’000 Franken einfach wieder in Kapitalform beziehen. Aus seiner Pensionskasse mit umhüllendem Modell war es ihm allerdings nicht möglich, nur aus dem Überobligatorium Geld zu beziehen. Ein Kapitalbezug wäre anteilmässig dem Obligatorium und Überobligatorium belastet worden, was eine Rentenkürzung zur Folge gehabt hätte.

Herr Meier gibt es auch in echt, nur heisst er anders und wohnt nicht in Egerkingen. Zugunsten einer einfachen Verständlichkeit wurde der Fall vereinfacht dargestellt.