Wenn Sie freiwillig Geld in Ihre Pensionskasse einzahlen, können Sie Steuern sparen. Sie können den einbezahlten Betrag dem steuerbaren Einkommen abziehen. Viele Pensionskassen preisen vor diesem Hintergrund den freiwilligen Einkauf uneingeschränkt an, ohne transparent über mögliche Nachteile aufzuklären.

In diesem Beitrag möchten wir es besser machen. Wir legen den Finger auch auf die wunden Punkte, damit Sie besser beurteilen können, ob für Sie ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse wirklich sinnvoll ist.*

*1e-Kadervorsorgepläne oder reine Kapitalpläne (ohne Rentenbezugsmöglichkeit) sind nicht von den im nächsten Kapitel beschriebenen Umverteilungsproblemen betroffen, da für jeden Versicherten ein eigenes Konto geführt wird (1e-Plan) und mangels Rentenoption keine Umwandlungsverluste erlitten werden (1e- und Kapitalpläne).

Zweite Säule steht auf schiefem Fundament

Um beurteilen zu können, ob für Sie ein freiwilliger Einkauf sinnvoll ist, müssen Sie verstehen, wie es um die zweite Säule im Schweizer Vorsorgesystem steht. Wir nehmen es vorweg: nicht gut.

Die gesunkenen Renditen einerseits und die höhere Lebenserwartung andererseits haben dazu geführt, dass die bis zur Pensionierung angesparten Altersguthaben nicht mehr zur Finanzierung der Renten reichen. Klangheimlich findet eine Umverteilung von den aktiv Versicherten zu den Rentnern statt, die sich primär wie folgt äussert: Sie bekommen nicht mehr die volle Rendite als Zins gutgeschrieben. Ein Teil der durch die PK an den Kapitalmärkten erwirtschaftete Rendite wird dazu verwendet, die Umwandlungsverluste zu finanzieren.

Die aktuelle Situation wäre im Grunde genommen nicht weiter schlimm, wenn eine Reform in Aussicht stünde, die die Probleme an der Wurzel packt. Doch davon sind wir weit entfernt. Die letzte BVG-Revision stammt aus dem Jahre 2004. Seither hat es keine Vorlage mehr geschafft, eine Mehrheit zu finden. Zuletzt war es die Altersreform 2020, die von Volk und Ständen bachab geschickt wurde (24. September 2017).

In der Konzequenz führt dies zu erheblichen Unsicherheiten. Ohne Reform werden Pensionskassen vermehrt in Unterdeckung geraten, vor allem dann, wenn die Börsen mal nicht so gut laufen sollten. Befindet sich eine Pensionskasse in einer Unterdeckung, muss sie Sanierungsmassnahmen ergreifen. Im Falle einer Teilliquidation sind auch freiwillige Beiträge von der Unterdeckung betroffen und werden nicht mehr vollständig zurückbezahlt. Szenarien, die man nicht am eigenen Leib erfahren möchte.*

*1e-Kadervorsorgepläne oder reine Kapitalpläne (ohne Rentenbezugsmöglichkeit) sind nicht von den in diesem Kapitel beschriebenen Umverteilungsproblemen betroffen, da für jeden Versicherten ein eigenes Konto geführt (1e-Plan) wird und mangels Rentenoption keine Umwandlungsverluste erlitten werden (1e- und Kapitalpläne).

Wie Sie dennoch von einem Pensionskasseneinkauf profitieren können?

Obligatorium vor Überobligatorium

Da es im Obligatorium sowohl eine minimale Verzinsung* des Alterskapitals als auch der minimale Rentenumwandlungssatz gibt, empfiehlt es sich, zuerst Lücken im Obligatorium zu schliessen, bevor Sie ins Überobligatorium einzahlen. Dies ist primär dann möglich, wenn Sie das Obligatorium und das Überobligatorium in zwei unterschiedlichen Kassen versichert haben. Fragen Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung nach, ob es möglich ist, sich rein ins Obligatorium einzukaufen.

Wenn eine Einzahlung ins Obligatorium nicht möglich ist oder Sie nur noch Einkaufspotenzial im Überobligatorium haben, stellt sich die Frage, wie solide Ihre Pensionskasse dasteht. Ist der Deckungsgrad deutlich über 100 Prozent, ist das ein gutes Zeichen. Liegt er in der Nähe von 100 Prozent oder sogar darunter, sind Einkäufe wenig attraktiv. Sie müssen damit rechnen, dass die Leistungen im Überobligatorium in Zukunft weiter gesenkt werden, um die Umwandlungsverluste im BVG-Obligatorium zu finanzieren.

Besondere Vorsicht ist geboten bei Pensionskassen mit umhüllendem Modell, die einen gemischten Umwandlungssatz haben.

* Im Falle einer Sanierung ist der Mindestzinssatz nicht mehr garantiert. Reichen nämlich die üblichen Massnahmen zur Sanierung einer Pensionskasse nicht aus, kann die Verzinsung auch im BVG-Obligatorium für maximal 5 Jahre um maximal 0.5 Prozentpunkte unter die Schwelle des BVG-Mindestzinssatzes gesenkt werden.

Der richtige Zeitpunkt wählen

Bei Pensionskassen mit niedrigem Deckungsgrad: lieber spät als früh

Wenn Sie das vorhandene Einkaufspotenzial trotz eines niedrigen Deckungsgrads im Überobligatorium nutzen möchten, empfiehlt es sich, dies möglichst spät zu machen. Umwandlungssätze können nicht von heute auf morgen deutlich reduziert werden. Oder anders gesagt: Über einen kurzen Zeitraum können Sie die Risiken von Leistungskürzungen besser abschätzen als auf lange Sicht. Einkäufe können Sie bis drei Jahre vor der Pensionierung tätigen, wenn Sie einen Kapitalbezug planen. Wenn Sie keinen Kapitalbezug planen, können Sie sich bis zur Pensionierung einkaufen.

Bei Pensionskassen mit hohem Deckungsgrad: auch frühzeitig interessant

Wenn Sie voraussichtlich bis zur Pensionierung dieselbe Pensionskasse haben, die einen ausserordentlich guten Deckungsgrad aufweist, oder wenn es sich um Kapitalpläne oder 1e-Pläne handelt, dann kann es sich lohnen, sich bereits früher einzukaufen.

Warum? Einerseits profitiert Ihr Altersguthaben vom Zinseszinseffekt. Natürlich profitiert das Geld auch im Privatvermögen davon. Der wesentliche Unterschied ist jedoch, dass Sie auf den Zins- und Dividendenerträgen in der Vorsorge keine Einkommenssteuern zahlen. Zudem unterliegt das Vorsorgevermögen bis zur Pensionierung oder einem Vorbezug nicht der Vermögenssteuer (muss in der Steuererklärung nicht deklariert werden).

Ziel: Einkommensspitzen brechen

Steuerlich am interessantesten sind freiwillige Einkäufe in den Jahren, in welchen Sie am meisten verdienen. Denn dann müssen Sie nicht nur in Franken und Rappen sondern auch prozentual am meisten Steuern zahlen. Befinden Sie sich mit Ihrem Einkommen in einer für Sie betrachtet niedrigen Progressionsstufe, lohnt sich ein Einkauf weniger.

Ihr Ziel sollte also sein, dass Sie mit freiwilligen Einkäufen Einkommensspitzen brechen und so die jährlichen steuerbaren Einkommen glätten können (vgl. Darstellung).

Glättung der steuerbaren Einkommen durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse

Ehepartner sollten für Einkäufe die bessere PK wählen

Ehepartner, die beide arbeitstätig sind, haben eine zusätzliche Möglichkeit, den Pensionskasseneinkauf zu optimieren: Da Ihre Einkommen in der Steuererklärung zusammengerechnet werden, können Sie Ihre Pensionskassen vergleichen und die PK bevorzugen, die finanziell besser dasteht und bessere Leistungen bietet.

Auch im Falle einer Scheidung sind Sie geschützt. Das während der Ehe angesammelte Altersguthaben wird hälftig geteilt und zwar unabhängig Ihres Güterstandes.*

*Ausnahme: Einkäufe durch Mittel, die unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung dem Eigengut angehörten, sofern das Eigengut nachgewiesen werden kann.

Rückgewähr des Altersguthabens im Todesfall?

Bevor Sie den Einkauf definitiv umsetzen, ein letzter Hinweis: Klären Sie ab, ob Ihre Pensionskasse Rückgewähr auf dem Altersguthaben und den freiwilligen Einkäufen bietet. Bietet sie keinen Rückgewähr, müssen Sie sich im Klaren sein, dass freiwillige Einkäufe verloren sind, wenn Sie vor der Pensionierung sterben sollten. Denn dann wird das Vorsorgekapital (inkl. freiwillige Einkäufe) zur Finanzierung der Witwen- und Waisenrente verwendet. Wobei in der Regel diese Renten durch den freiwilligen Einkauf nicht verbessert werden (oft fixer Prozentsatz vom zuletzt versicherten Lohn und nicht im Verhältnis des Alterskapitals).

Die von finpension gegründet 1e-Sammelstiftung bietet in der Regel einen volle Rückgewähr auf dem angesparten Altersguthabens (zusätzlich zu allfälligen Renten).

Alternativen zum freiwilligen Einkauf

Freies Vermögen: Säule 3b

Schliesslich ist die Antwort auf die Frage, ob ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll ist, abhängig von Ihren Alternativen. Was machen Sie sonst mit dem Geld? Wenn Sie dieses nicht anlegen und möglicherweise sogar Negativzinsen bezahlen, lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse eher, als wenn Sie das Geld auch privat ertragsreich anzulegen wissen.

Im PK-Obligatorium haben Sie einen gewissen Kapitalschutz, da die Mindestverzinsung in der Regel nicht unterschritten werden darf und eine Mindestaustrittsleistung garantiert ist. Zudem sind Vorsorgeguthaben und dessen Erträge sowohl von der Einkommens- wie auch von der Vermögenssteuer befreit.

Private Vorsorge: Säule 3a

Als Alternative zum Pensionskasseneinkauf bietet sich die steuerbegünstige Säule 3a an. Sind beide Ehegatten erwerbstätig und einer Pensionskasse angeschlossen, können beide den jährlichen Maximalbetrag der Säule 3a einzahlen und dem gemeinsamen steuerbaren Einkommen abziehen.

Kadervorsorge: 1e-Pläne

Eine attraktive Alternative für eine Vorsorgelösung in der zweiten Säule ohne Umverteilung sind 1e-Pläne. In 1e-Plänen ab Einkommen von 132’300 Franken wird für jeden Versicherten ein eigenes Konto geführt. Eine Umverteilung kann vermieden werden.

Vor- und Nachteile eines PK-Einkaufs zusammengefasst

Vorteile:

  • Reduktion der Spitzensteuerbelastung bei hohen Einkommen.
  • Steuerabzug bei der Einzahlung ist in der Regel höher als die Kapitalbezugssteuer. Kapitalbezugssteuer ist eine reduzierte Steuer.
  • Sie zahlen keine Vermögenssteuer auf Vorsorgevermögen.
  • Erträge aus Vorsorgevermögen müssen nicht als Einkommen versteuert werden.
  • Es gibt ein gewisser Kapitalschutz und eine Mindestverzinsung im BVG-Obligatorium.

Nachteile:

  • Vermögen ist gebunden und kann nur in wenigen Ausnahmen vor der Pensionierung bezogen werden (z. B. Wohneigentum, Selbstständigkeit und Auswanderung).
  • Niedrigere Verzinsung und tieferer Umwandlungssatz im Überobligatorium (Stichwort: Umverteilung).
  • Möglicherweise kein Rückgewähr auf dem Altersguthaben (inkl. freiwilliger Einkäufe) im Todesfall.
  • Sie zahlen eine reduzierte Steuer beim Bezug der Vorsorgevermögen.

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