Was passiert mit dem Guthaben aus der Säule 3a im Todesfall? In diesem Artikel erklären wir die Begünstigtenordnung der Säule 3a und zeigen, wie Hinterbliebene vorgehen müssen.
Inhalt
Was passiert mit der Säule 3a im Todesfall?
Das Säule-3a-Guthaben einer verstorbenen Person fällt nicht in den Nachlass. Es wird direkt an die Anspruchsberechtigten als Kapital ausgezahlt. Das passiert ausserhalb des regulären Erbgangs und ohne Zustimmung der übrigen Erben.
Obwohl die Säule 3a nicht Teil des Nachlasses ist, wird ihr Wert zur Berechnung der Pflichtteile zum Nachlass hinzugerechnet (Art. 476 ZGB). Das dient dem Schutz der pflichtteilsberechtigten Erben. Denn so können die Pflichtteile nicht durch die Säule 3a umgangen werden.
Reihenfolge der Begünstigten
Was mit der Säule 3a einer verstorbenen Person passiert, ist nicht im Erbrecht geregelt, sondern in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Art. 2 BVV 3). Wer die 3a-Begünstigtenordnung ändern will, kann das nicht mit einem Testament oder Erbvertrag regeln. Per Testament oder Erbvertrag können Sie nur regeln, wer in Gruppe 5 fällt.
Die Reihenfolge der Begünstigten ist in fünf Gruppen aufgeteilt und aufgebaut wie eine Kaskade. Es wird nur eine Gruppe bei der 3a-Auszahlung im Todesfall berücksichtigt. Gruppe 2 erhält die Auszahlung also nur, wenn in Gruppe 1 keine Begünstigten existieren, Gruppe 3 nur, wenn in Gruppe 1 und 2 keine Begünstigten existieren, etc.
Gruppe 1 | Die hinterbliebene Person aus der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft |
Gruppe 2 | Direkte Nachkommen Lebenspartner:in, mit der in den letzten 5 Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft bestand Die Person, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss Von der verstorbenen Person erheblich unterstützte Personen |
Gruppe 3 | Eltern |
Gruppe 4 | Geschwister |
Gruppe 5 | Die übrigen Erben |
Kann ich die Reihenfolge der Begünstigten ändern?
Zu Lebzeiten sind per Gesetz folgende Anpassungen an der 3a-Begünstigtenordnung möglich:
- Die Ansprüche von Personen aus Gruppe 2 bis 5 können genau festgelegt werden. Sie können sagen, wer innerhalb der jeweiligen Gruppe wie viel bekommen soll (Nennung von Anteilen, z. Bsp. 75 % für die Lebenspartnerin und 25 % für das Kind). Die Summe muss zusammen 100 % ergeben.
- Die Reihenfolge der Begünstigten von Gruppe 3 bis 5 kann geändert werden.
In der Regel ist für die Änderung der Reihenfolge eine schriftliche Mitteilung an den Säule-3a-Anbieter nötig. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem 3a-Anbieter, was zu tun ist.
Bei der 3a-Vorsorgestiftung von finpension finden Sie die Begünstigtenordnung der Säule 3a in der App unter «Dokumente» und dann «Formulare».
Säule 3a im Todesfall für Ehepartner & Konkubinat
Der hinterbliebene Ehepartner erhält immer die Auszahlung vom gesamten 3a-Guthaben der verstorbenen Person. Das gleiche gilt für eingetragene Partnerschaften.
Beim Konkubinat sind die Bedingungen für die Auszahlung strenger. Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit ein Konkubinatspartner in die Gruppe 2 fällt:
- Sie müssen zum Zeitpunkt des Todes mindestens fünf Jahre lang mit der verstorbenen Person eine Lebensgemeinschaft geführt haben.
- Die verstorbene Person ist massgeblich für Ihren Lebensunterhalt aufgekommen.
- Sie kommen für gemeinsame Kinder auf.
Ist keine der Voraussetzungen erfüllt? Eine Begünstigung für die Säule 3a ist dennoch möglich, sofern die verstorbene Person das zu Lebzeiten verfügt hat. Dazu muss der Partner oder die Partnerin im Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt worden sein. Damit fällt er oder sie dann in die Gruppe 5, deren Reihenfolge schriftlich festgelegt werden kann. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass keine Personen der Gruppe 1 bis 2 vorhanden sind.
Wann erhalten Kinder eine Auszahlung der Säule 3a im Todesfall?
Kinder der verstorbenen Person fallen in die Gruppe 2. Sie erhalten die Auszahlung der Säule 3a also nur, falls die verstorbene Person keinen Ehepartner bzw. eingetragene Partnerin hinterlässt.
Aber wie wir bereits erwähnten, wird das 3a-Guthaben zur Berechnung der Pflichtteile zum Nachlass hinzugezählt. Verletzt die 3a-Auszahlung den Pflichtteil der Kinder, können sie eine Herabsetzungsklage einreichen. Dieser Fall kann eintreten, falls die verstorbene Person im Nachlass nur wenig Vermögen hinterlässt.
Dazu ein Beispiel mit einem bestehenden Testament oder Erbvertrag: Hans Müller ist verheiratet mit Erika und hat zwei Kinder, Lisa und Tom. Hans hat ein Säule-3a-Konto mit CHF 100’000 und Erspartes von CHF 30’000. Wenn Hans stirbt, passiert Folgendes:
- Die 100’000 Franken aus der Säule 3a gehen direkt an Erika. Lisa und Tom können das nicht ändern.
- Der Gesamtwert für die Pflichtteilsberechnung beträgt 130’000 Franken. Der Pflichtteil für die Kinder beträgt in diesem Fall 32’500 Franken bzw. 16’250 pro Kind. Da dieser Pflichtteil aber höher ist als das zusätzliche Ersparte, können sie falls nötig den Restbetrag mit einer Herabsetzungsklage einfordern.
Säule 3a im Todesfall für Singles ohne Kinder
Sind Sie alleinstehend und haben keine Kinder? Dann erben entweder Ihre Eltern, Geschwister oder andere, von Ihnen bestimmte Erben das 3a-Guthaben. Die Reihenfolge der Erben können Sie frei bestimmen.
Stellen Sie sich folgendes vor: Sie sind alleinstehend, haben keine Verwandten (mehr) und im Testament auch keine anderen Erben definiert. In diesem Fall kann das Guthaben der Säule 3a theoretisch verfallen.
Damit das nicht passiert, können Alleinstehende im Testament übrige Erben bestimmen. Das kann auch eine gemeinnützige Einrichtung bzw. Institution sein.
Säule 3a im Todesfall: Wie muss ich als Hinterbliebener vorgehen?
Als hinterbliebene Person müssen Sie den 3a-Anbieter über den Todesfall informieren. Bei finpension brauchen Sie dafür folgende Dokumente:
- Amtlicher Ausweis der Begünstigten oder deren Erziehungsberechtigten
- Erbschein
- Ausweis über den registrierten Familienstand des Verstorbenen
- Willensvollstreckerzeugnis
- Scheidungsurteile der geschiedenen Ehen / aufgelösten Partnerschaften
- Bei Erbausschlagungen das Erbausschlagungsprotokoll
Je nach Fall benötigen wir weitere Unterlagen. Melden Sie sich bei uns per E-Mail – wir werden Ihnen das Formular für die Auszahlung gerne zukommen lassen.
Steuern auf die Säule 3a im Todesfall
Im Todesfall wird die Säule 3a an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Die 3a-Auszahlung wird separat vom restlichen Einkommen besteuert. Die reduzierte Kapitalbezugssteuer wird angewandt, genauso wie bei einem regulären Bezug. Der Verwandtschaftsgrad spielt hier keine Rolle. Mehr Informationen zur Steuer erhalten Sie im verlinkten Artikel.
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